Keine Kündigung wegen angeblicher illegaler Downloads

Hamm · Wenn einem Angestellten wegen illegaler Downloads gekündigt wird, scheint die Sache eindeutig. Doch der Fall ist längst nicht so klar. Dem Mitarbeiter muss die Tat eindeutig nachgewiesen werden.

 Das Herunterladen von Musik ist in vielen Fällen illegal. Wer bei dieser Tat während der Arbeitszeit erwischt wird, muss mit einer Kündigung rechnen. Foto: Friso Gentsch

Das Herunterladen von Musik ist in vielen Fällen illegal. Wer bei dieser Tat während der Arbeitszeit erwischt wird, muss mit einer Kündigung rechnen. Foto: Friso Gentsch

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Wird ein Mitarbeiter verdächtigt, illegal Musik oder Filme über den Dienstrechner heruntergeladen zu haben, darf der Arbeitgeber ihm nicht ohne weiteres kündigen. Lässt sich ein entsprechender Hinweis nicht ausreichend beweisen, ist eine Verdachtskündigung unwirksam, entschied das Landesarbeitsgericht Hamm (Az: 13 Sa 596/13). Auf das Urteil weist die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins hin.

In dem Fall war ein Informationstechniker für die Funk- und Telefontechnik von Polizeidienststellen zuständig. Während der Dienstzeit befand er sich aufgrund seiner Tätigkeit häufig nicht in seinem Büro. Als sich auf dem Rechner, den überwiegend der Techniker nutzte, illegal heruntergeladene Filme und Musik fanden, geriet er in Verdacht. Allerdings war er etwa zur Hälfte der maßgeblichen Zeitpunkte nicht an seinem Rechner. Dennoch kündigte ihm das Land Nordrhein-Westfalen.

Der Angestellte wehrte sich vor Gericht - mit Erfolg. Es lasse sich nicht zweifelsfrei feststellen, dass er tatsächlich illegale Downloads vorgenommen hatte. Auch andere Mitarbeiter hätten den Rechner nutzen können.

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