Bleirohre als Wasserleitungen müssen ausgetauscht werden

Berlin · Wegen eines neuen strengen Grenzwertes fürs Trinkwasser müssen Bleirohre in älteren Gebäuden künftig in der Regel ausgetauscht werden.

Aus Gesundheitsgründen darf ein Liter Wasser von 1. Dezember an nicht mehr als 0,01 Milligramm Blei enthalten, wie das Umweltbundesamt und das Bundesministerium für Gesundheit am Montag in Dessau und Berlin mitteilten. Werde der Grenzwert überschritten, müssten die Bleirohre meist komplett ausgetauscht werden.

Wasserversorger und Vermieter, die ihre Bleirohre zum Stichtag nicht vollständig ausgewechselt haben, müssen schriftlich oder per Aushang darüber informieren. Diese Regel ziele auf kleine Reste von Bleirohren, die noch vorhanden seien und eine nur geringe Konzentration mit sich brächten, hieß es im Gesundheitsministerium.

"Wird der Blei-Grenzwert in einer Leitung überschritten, kann das Gesundheitsamt den Wasserversorger oder den Vermieter verpflichten, die Ursache der Überschreitung zu beseitigen", sagte der Präsident des Umweltbundesamtes, Jochen Flasbarth.

Das Nerven- und Blutgift Blei beeinträchtigt die Entwicklung des Nervensystems. Kinder nehmen im Vergleich zum Erwachsenen wesentlich mehr Blei auf. Selbst Konzentrationen von 0,01 bis 0,025 Milligramm beeinträchtigen Blutbildung und Intelligenzentwicklung vor der Geburt und während der ersten Lebensjahre. Ungeborene im Mutterleib und Kleinkinder sind besonders gefährdet. Sorgen macht Experten vor allem eine schleichende Belastung durch die Aufnahme kleiner Mengen.

Gemäß einer vor gut zehn Jahren in Kraft getretenen Trinkwasserverordnung wurden die Bleigrenzwerte schrittweise gesenkt. Vom Austausch bleihaltiger Rohre sind möglicherweise Gebäude betroffen, die vor 1970 gebaut wurden. Danach wurden keine Bleileitungen mehr verbaut.

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