Prozesse Prozess um Gebühren für Luxus-Kita

München/Ansbach · Muss eine Kommune Kosten für eine überteuerte, private Kita übernehmen? Diese Frage beschäftigt den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof heute in Ansbach.

 Muss eine Kommune Kosten für eine überteuerte, private Kita übernehmen?

Muss eine Kommune Kosten für eine überteuerte, private Kita übernehmen?

Foto: Uli Deck/Illustration

Das Gericht spricht von einem Musterverfahren - und ein folgenreiches Urteil bahnt sich an. Der Senat hat in einem Vergleichsvorschlag Ende November angedeutet, der klagenden Familie Recht geben zu wollen.

Die junge Familie hatte ihren kleinen Sohn in einer teuren, privaten Kinderkrippe angemeldet - für 1380 Euro im Monat. Sie gab an, die zuvor von der Stadt angebotenen Plätze bei einer Tagesmutter seien entweder zu weit weg gewesen oder hätten zu kurze Betreuungszeiten gehabt.

Ein angebotener Platz in einer städtischen Krippe sei zu spät gekommen. Darum fordert die Familie den Differenzbetrag von knapp 1000 Euro von der Stadt zurück. Der teuerste städtische Kita-Platz kostet etwas über 400 Euro im Monat. Einen Vergleich, der vorsah, dass die Kosten übernommen werden, lehnte die Stadt ab.

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