Urteil zur Leverkusener Rheinbrücke am 11. Oktober

Leipzig/Leverkusen · Das Bundesverwaltungsgericht wird sein Urteil zur Leverkusener Rheinbrücke am 11. Oktober verkünden. Das teilte das Gericht in Leipzig am Mittwoch mit. Zuvor hatte der 9. Senat zwei Tage lang mündlich mehrere Klagen von Bürgern und Umweltinitiativen gegen die Pläne für einen Neubau der maroden A1-Brücke über den Rhein verhandelt. (Az.: 9 A 14.16, 9 A 17.16, 9 A 1.17)

Die Kläger fürchten erhebliche Gefahren für Umwelt und Gesundheit, weil einige Pfeiler für die Neubauten auf dem Gelände einer alten Deponie errichtet werden sollen. Dort lagern unter anderem Produktionsabfälle der Bayer-Werke. Die Planer gehen davon aus, dass die Risiken beherrschbar sind. Die rund 50 Jahre alte Rheinbrücke ist derart marode, dass Lastwagen sie nicht mehr befahren dürfen.

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