Wohnungskauf: Vorsicht vor vertraglichen Zustimmungsfristen

Berlin · Bei Kaufverträgen für Eigentumswohnungen gilt Vorsicht vor sogenannten Zustimmungsfristen. Innerhalb der Frist können Bauträger den Vertrag annehmen oder ablehnen.

 Vorsicht vor Zustimmungsfristen: Auch nach dem abgeschlossenen Kaufvertrag kann der Bauträger noch ablehnen. Foto: Uwe Anspach

Vorsicht vor Zustimmungsfristen: Auch nach dem abgeschlossenen Kaufvertrag kann der Bauträger noch ablehnen. Foto: Uwe Anspach

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Viele Firmen sichern sich auf dem Weg zunächst einen Kaufinteressenten und nutzen die zusätzliche Zeit, um nach mehrbietenden Käufern zu suchen, warnt der Verband Privater Bauherren (VPB).

Wird der Bauträger bei der Suche nach einem finanzkräftigeren Käufer fündig, geht man dann leer aus. Das ist laut VPB besonders ärgerlich, wenn die Wohnung bereits gekündigt und eine Finanzierung angeschoben wurde. Zustimmungsfristen für finanzierte Immobilien sollten demnach nicht länger als vier Wochen sein.

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