36-Jährige nahm Mitpatientin ihrer todkranken Mutter aus

Betrügerin muss für acht Monate in Haft - Mit ihren Unschuldsbeteuerungen scheiterte sie vor Bonner Landgericht kläglich

Bonn. Das Gericht hatte am Montag nicht den geringsten Zweifel daran, dass die Frau auf der Anklagebank eine Betrügerin ist: Die 36-Jährige hatte sich in einem Bonner Krankenhaus das Vertrauen einer kranken Frau, einer Mitpatientin ihrer dem Tode geweihten Mutter, erschlichen und sie schamlos ausgenommen.

Wegen Betruges war die 36-Jährige im vergangenen Jahr vom Amtsgericht zu acht Monaten Haft ohne Bewährung und Rückzahlung des Geldes an ihr Opfer verurteilt worden und hatte sofort Berufung eingelegt. Am Montag beteuerte sie vor der Berufungskammer des Landgerichts erneut ihre Unschuld - und scheiterte kläglich.

Im Februar 1999 hatte sie ihr 62-jähriges Opfer in dem Krankenhaus, in dem auch ihre schwer krebskranke Mutter lag, kennen gelernt. Die beiden Frauen freundeten sich an, die kranke 62-Jährige fasste Vertrauen zu der Angeklagten und lieh ihr sogar Geld, das die auch brav zurück zahlte. Einige Monate später starb die Mutter der Angeklagten.

Die bat ihre neue Bekannte, deren Konto nutzen zu dürfen für die Auszahlung des Sterbegeldes, da ihr eigenes Konto hoffnungslos überzogen war. Die 62-Jährige half ihr aus der Klemme und gab ihr sogar Kontovollmacht, da sie einen weiteren Krankenhausaufenthalt vor sich hatte und der neuen Freundin sehr dankbar war, dass die sie in der Zeit versorgen wollte. Als die Angeklagte erfuhr, dass die 62-Jährige 13 000 Mark auf ihrem Konto liegen hatte, um damit Umbaumaßnahmen an ihrem Haus bezahlen zu können, schlug sie zu: Sie machte der 62-Jährigen weis, sie kenne eine Bank, wo man das Geld zu guten Zinsen kurzfristig anlegen könne.

Ihr Opfer willigte völlig arglos ein, 11 000 Mark anzulegen und wartete darauf, dass die Freundin sie wie versprochen zwei Tage später mit zur Bank nahm. Doch sie wartete vergebens, und als sie dann von ihrer Bank erfuhr, dass die 36-Jährige auch noch die restlichen 2 000 Mark abgehoben hatte, ging sie zur Polizei.

Vergeblich beteuerte die 36-Jährige auch jetzt vor dem Landgericht: Die 62-Jährige sei völlig verwirrt und habe vergessen, dass sie ihr sowohl die 11 000 als auch die 2 000 Mark ausgehändigt habe. Das Gericht glaubte ihr nicht und hielt ihr vor, was sie als völlig mittellose Arbeitslose just an dem Tag gemacht hatte, als sie auch noch die letzten 2 000 Mark vom Konto der Bekannten abgehoben hatte: Sie war postwendend zur Bank marschiert und hatte 1 800 Mark in bar eingezahlt - für eine Geldstrafe wegen einer früheren Verurteilung wegen Betruges.

Denn die 36-Jährige ist für die Justiz kein unbeschriebenes Blatt. Da gab die 36-Jährige auf und nahm ihre Berufung zurück.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort