Rasmussen-Prozess: Kündigung von Rabobank rechtmäßig

Amsterdam · Der dänische Ex-Radprofi Michael Rasmussen ist nach einem Gerichtsurteil zurecht während der Tour de France 2007 fristlos vom Rabobank-Rennstall entlassen worden.

 Michael Rasmussen hat den Prozess um seine Kündigung verloren. Foto: Bas Czerwinski

Michael Rasmussen hat den Prozess um seine Kündigung verloren. Foto: Bas Czerwinski

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Ein Gericht in Arnheim gab seinem früherem Arbeitgeber im Berufungsverfahren Recht. Der Däne muss nun den größten Teil von 700 000 Euro Schadenersatz, die ihm 2008 in erster Instanz zugesprochen worden waren, zurückbezahlen.

Rabobank hatte Rasmussen als Führenden und wohl auch sicheren Sieger der Tour 2007 wenige Tage vor dem Ende aus dem Rennen genommen. Der Däne hatte falsche Angaben über seinen Aufenthaltsort, den sogenannten Whereabouts, gemacht und insgesamt vier Verwarnungen erhalten. Im Juli 2008 war er schließlich rückwirkend zum 25. Juli 2007 für zwei Jahre wegen Dopings gesperrt worden.

Der Ex-Profi hatte gegen das erste Urteil Berufung eingelegt und rund 5,6 Millionen Euro Schadenersatz gefordert. Nach seiner Aussage wusste die Mannschaftsleitung von seinem Betrug. Das hatte auch der damalige Team-Arzt Jan-Paul Van Mantgem vor Gericht bestätigt. Der Aussage folgte das Gericht nun nicht. Rabobank habe glaubhaft gemacht, dass das Team erst in der letzten Woche des Rennens von Rasmussens Verfehlungen erfahren hatte.

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