Verteidigung

Schwierige Abwägung

Den Eilantrag der Linksfraktion im Bundestag auf einen sofortigen Stopp des Tornado-Einsatzes in Afghanistan schmetterte das Bundesverfassungsgericht Ende März ab. Nun aber befasst sich der Zweite Senat überraschend ausführlich mit der Hauptsache und speist damit die Erwartung der Kläger, den Einsatz für verfassungs- und völkerrechtswidrig zu erklären.

Die Tornados, die unter anderen für die amerikanischen Truppen im afghanischen Süden Aufklärungsbilder liefern, müssten dann zum vorzeitigen Heimflug starten, und Berlin stünde düpiert da. Um die außenpolitische Bedeutung der angestrengten Organklage weiß das höchste deutsche Gericht und wird sicher mit einer entsprechenden Wertung auch der politischen Klagedimension verhandeln.

Dennoch macht die ausführliche Beschäftigung mit dem Fall stutzig. Die Argumentation der Linksfraktion mit dem Nato-Vertrag, dem Völkerrecht, dem Friedensgebot des Grundgesetzes und der Bezuglosigkeit des Einsatzes zum euro-atlantischen Nato-Raum ist nicht einfach vom Tisch zu wischen.

Andererseits verweist die Regierung auf die Zustimmung des Bundestages, der Vereinten Nationen, Afghanistans selbst und die globale Bedrohung des internationalen Terrorismus.

Auch diese Argumente wiegen schwer. Karlsruhe muss also eine schwierige Abwägung einer äußerst komplexen Materie vornehmen, bei der auch sehr viel politisches Fingerspitzengefühl erforderlich ist. Ein Erfolg der Kläger hätte weitreichende Folgen für die deutsche Außen- und Sicherheitspolitik. Fraglich also, ob sich das höchste Gericht auf dieses Terrain wagt. Ausgeschlossen ist es nicht.

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