NSU-Prozess Das Gericht kommt endlich zur Sache

München · Lange muss sich das Gericht durch eine Reihe von Anträgen und prozessualen Scharmützeln kämpfen. Dann geht es im NSU-Prozess endlich um die Sache: Eine Stunde und vier Minuten lang verliest Bundesanwalt Herbert Diemer die Anklage gegen Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU). Beate Zschäpe, der lebenslange Haft droht, hört ohne sichtbare Regung zu.

 Die Hauptangeklagte und einer ihrer Anwälte: Beate Zschäpe spricht mit Wolfgang Stahl.

Die Hauptangeklagte und einer ihrer Anwälte: Beate Zschäpe spricht mit Wolfgang Stahl.

Foto: AP

Detailliert beschreibt Diemer die Mordanschläge, in einer präzisen, technischen, kalt klingenden Sprache - angefangen beim ersten Mord an Enver Simsek, den Böhnhardt und Mundlos auf der Ladefläche seines Transporters erschossen: "Ein erster Schuss verfehlte ihn, vier Schüsse trafen ihn in den Kopf und ein weiterer in die Brust. Der zweite Täter schoss drei weitere Male mit der Pistole Bruni auf den am Boden Liegenden und brachte Enver Simsek dabei den letztlich tödlichen Kopfsteckschuss bei. Anschließend fertigten sie Bildaufnahmen und verschlossen den Transporter."

Als "hinrichtungsgleiche Erschießungen" bezeichnet die Anklage die Taten: Neun Morde an arglosen Geschäftsleuten, die nur deshalb erschossen wurden, weil sie aus der Türkei oder Griechenland stammten. Dazu die bekannte Kette der weiteren Anschläge: zwei Bombenanschläge in Köln, der Mordanschlag auf zwei Polizisten in Heilbronn, bei dem eine Polizistin getötet wurde, die zahlreichen Banküberfälle.

In der Anklage wird nochmals deutlich, warum die Bundesanwaltschaft Zschäpe nicht nur für eine Helferin hält, sondern sie als Mittäterin angeklagt hat. Ohne Zschäpes Rückendeckung, ohne die häusliche Fassade hätten Böhnhard und Mundlos nicht so lange unerkannt morden können. Nachdem sich Böhnhardt und Mundlos am 4. November 2011 getötet hatten, habe sie die gemeinsame Wohnung angezündet und die Bekenner-Videos mit dem Paulchen-Panther-Motiv verschickt.

Beate Zschäpe lässt dies alles regungslos an sich vorüberziehen, im beige-grauen Hosenanzug sitzt sie zurückgelehnt auf ihrem Stuhl. Später, als die Verhandlung unterbrochen wird und ihre Anwälte kurz den Saal verlassen haben, steht sie etwas verloren da, lehnt sich an einen Tisch, starrt ins Leere.

Nach Verlesung der Anklage belehrt der Vorsitzende Richter die Angeklagten "dass es ihnen freisteht, sich zu äußern oder auch nicht zur Sache auszusagen". Zschäpes Verteidiger haben schon angekündigt, dass sich die Hauptangeklagte nicht äußern werde. Nicht einmal bei der Feststellung der Personalien hatte Zschäpe geredet.

Von den Angeklagten scheint sich nur André E. vor Gericht pudelwohl zu fühlen - wie sein Bruder Maik oben auf der Zuschauertribüne trägt er ein schwarzes AC/DC-T-Shirt. Die beiden grinsen sich an. E. sitzt breitbeinig und zurückgelehnt neben seinen Anwälten, das schüttere Haar zurückgegelt, die Arme vor dem Bauch verschränkt. Was man nicht sieht, aber aus den Akten wissen kann: Auf Brust und Bauch trägt er die Tätowierung "Die Jew Die" (Stirb, Jude, stirb).

Zu Anfang dieses zweiten Verhandlungstags sieht es so aus, als würde der Antragsmarathon weitergehen. Zschäpes Verteidiger Wolfgang Heer liefert sich längere Wortgefechte mit dem Vorsitzenden. Mehrmals beantragt er, ihm das Wort zu erteilen, damit er einen Antrag stellen könne. Dann debattiert er mit Manfred Götzl darüber, ob er vorher sagen müsse, worum es geht. Schließlich darf er seinen Antrag stellen: Zschäpes Verteidiger fordern, die Verhandlung auszusetzen und in einem neuen Saal von vorn zu beginnen. Der Saal sei zu klein. Außerdem seien die Arbeitstische der Verteidigung zum Teil von der Richterbank aus einsehbar.

Götzl reagiert auf seine Weise: "Wenn Sie wollen, können Sie gerne weiter hinten Platz nehmen", bietet er Heer an. Der Angeklagte Ralf Wohlleben werde dafür sicher etwas nach links rücken. "Natürlich setze ich mich nicht an den Katzentisch da hinten", kontert Heer, was sich Götzl wiederum verbittet - und nun reden beide gleichzeitig aufeinander ein. "Herr Vorsitzender, ich habe das Wort und Sie sind unhöflich und unterbrechen mich", proklamiert Heer. Zwischen Anwälten und Gericht gilt in dieser Phase: Zeigen, dass man sich nichts gefallen lässt. In diesem Fall sitzt Götzl am längeren Hebel - das Gericht lehnt Heers Antrag ab. dpa

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