Konzert-Verbot rechtsextremistischer Band rechtswidrig

Aachen · Die Stadt Hückelhoven hätte den Auftritt einer rechtsextremistischen Band im April 2017 bei einem Rockerclub nicht verbieten dürfen. Das Verwaltungsgericht Aachen gab nach eigenen Angaben am Mittwoch dem Präsidenten des Rockerclubs "Outlaws MC Heinsberg" recht, der gegen das Konzert-Verbot geklagt hatte. Zwar hätten viele Lieder der rechtsextremistischen Band "Kategorie C - Hungrige Wölfe" einen gewalt- oder kriegsverherrlichenden Inhalt. Die Stadt Hückelhoven habe ihr Verbot aber nicht darauf gestützt, stellten die Richter den Angaben zufolge fest.

Die Ordnungsverfügung weise zwei wesentliche Mängel auf: Zum einen habe die Stadt den Kläger nicht angehört. Außerdem habe es keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür gegeben, dass bei dem Konzert mit Straftaten durch Bandmitglieder oder Konzertteilnehmer zu rechnen sei. Bei früheren Konzerten hätten zwar Gesten und Lieder den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Aber die Stadt Hückelhoven habe es versäumt, ihr Verbot mit aktuellen Anhaltspunkten zu untermauern. Das Gericht ließ Antrag auf Berufung zu.

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