Kosten für Anlieger Straßenbaubeiträge in NRW bleiben

Düsseldorf · Kommunalministerin Scharrenbach Ina Scharrenbach hat einen Gesetzentwurf vorgelegt. Obwohl die Straßenbaubeiträge erhalten bleiben, sind Entlastungen für Anlieger geplant.

Anders als etwa Hamburg, Berlin und Bayern wird Nordrhein-Westfalen die umstrittenen Straßenbaubeiträge nicht abschaffen. Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) hat ihren Gesetzentwurf für eine Neuregelung der Gebühren soeben fertiggestellt. Er sieht zwar Entlastungen für Anlieger von Straßen vor, die von Baumaßnahmen betroffen sind. Grundsätzlich sollen die Grundstückseigentümer aber weiterhin zur Kasse gebeten werden, wenn „ihre“ Straße erneuert oder umgebaut werden soll. In ganz Deutschland wird über die Beiträge gestritten, Reformen stehen in mehreren Bundesländern an.

Scharrenbach bestätigte am Mittwoch, dass ihr Entwurf auf dem Weg in die gesetzgeberische Abstimmung ist. Dazu gehören unter anderem eine erneute Anhörung von Experten sowie eine Abstimmung im NRW-Landtag, wo die schwarz-gelbe Regierungsmehrheit Scharrenbachs Gesetzentwurf höchstwahrscheinlich in wenigen Wochen zustimmen wird. „Das bisherige System ist dem Grunde nach richtig“, sagte Scharrenbach.

Damit stemmt sich die Ministerin gegen enormen öffentlichen Druck: Rund 40 Bürgerinitiativen, oft auch von CDU-Bürgermeistern unterstützt, hatten zuletzt für eine komplette Abschaffung der Straßenbaubeiträge in NRW gekämpft. Der Bund der Steuerzahler sammelte fast eine halbe Million Unterschriften gegen die Gebühr, die Grundstückseigentümer in der Regel unerwartet und oft mit fünfstelligen, in Einzelfällen sogar mit sechsstelligen Beträgen belastet. Die SPD im Landtag wollte die Gebühr ebenfalls abschaffen und die Kosten von zuletzt rund 120 Millionen Euro jährlich über den Landeshaushalt finanzieren.

Dazu wird es nicht kommen. Scharrenbachs Neuregelung kommt aber an mehreren Stellen den Anliegern entgegen. Die wichtigste: Das Land nimmt ihnen jährlich 65 Millionen der Kosten ab. Allerdings geschieht das über einen Förderfonds; Land und jeweilige Kommune entscheiden selbst, in welchen Fällen die Anlieger entlastet werden und in welchen nicht. Reine Anliegerstraßen etwa, die tatsächlich fast nur von den Anwohnern genutzt werden, könnten auf diesem Weg von der Förderung ausgeschlossen werden. Anlieger von Straßen, über die viel allgemeiner Verkehr fließt, könnten stärker entlastet werden.

Zudem wird ein voraussetzungsloser Anspruch auf Ratenzahlung eingeführt, die bislang nur in Härtefällen möglich war. Die Betroffenen sollen die Gebühr auf 20 Jahre verteilt abzahlen dürfen. Der Zinssatz soll statt derzeit sechs Prozent künftig zwei Prozent über dem aktuellen Basiszins liegen. Da der Basiszins derzeit nahe null liegt, würden derzeit also etwa zwei Prozent anfallen.

Anlieger, deren Grundstücke besonders tief sind oder an mehreren Straßen gleichzeitig liegen, bekommen Ermäßigungen. Die Kommunen werden zu einem jährlich fortzuschreibenden Straßen- und Wegekonzept verpflichtet, so dass Anlieger schon früh erfahren, wo welche Straßenbaumaßnahmen zu erwarten sind. Maßnahmen, die Ausbaubeiträge verursachen, dürfen künftig erst beschlossen werden, wenn mit den Betroffenen über die Standards der Ausbauten und deren Kosten gesprochen wurde.

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