Dauerparker Rundfunkbeitrag für Camper nur bei Meldepflicht

München · Gilt ein Wohnwagen auf dem Campingplatz als Wohnung? Und muss ich dafür Rundfunkbeitrag bezahlen? Die Antwort: Nicht unbedingt.

 TV-Empfang - aber auch Rundfunkgebühr? Das hängt davon ab, ob ein Wohnmobil dauerhaft auf einem Campingplatz steht. Foto: Bodo Marks/dpa-tmn

TV-Empfang - aber auch Rundfunkgebühr? Das hängt davon ab, ob ein Wohnmobil dauerhaft auf einem Campingplatz steht. Foto: Bodo Marks/dpa-tmn

Foto: Bodo Marks

Für einen Wohnwagen oder Camper wird in der Regel kein Rundfunkbeitrag fällig. Das gilt zumindest, wenn das Campingmobil nicht dauerhaft auf einem Campingplatz abgestellt wird.

Denn erst wenn Verbraucher melderechtlich auf dem Campingplatz erfasst sind, sind sie auch für das Wohnmobil beitragspflichtig, erklärt die Verbraucherzentrale Bayern. Wer den Rundfunkbeitrag irrtümlich zahlt, sollte beim Beitragsservice eine Abmeldung beantragen.

Für Personen, die auf einem Dauercampingplatz gemeldet sind und bereits den Rundfunkbeitrag für ihre Hauptwohnung bezahlen, kommt auch ein Antrag auf Befreiung ihrer Nebenwohnung in Betracht, erklären die Verbraucherschützer. Der Wohnwagen gilt in diesem Fall als Nebenwohnung. Der Antrag auf Befreiung kann auf der Website des Beitragsservice gestellt werden.

© dpa-infocom, dpa:200703-99-662147/2

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort