Urteil des AG München Geschädigte können gegen unerwünschte Werbung vorgehen

München/Berlin · Wer keine Werbesendungen in seinem Briefkasten wünscht, kann das mit einem Hinweisschild signalisieren. Verteiler tun gut daran, das zu beachten. Sonst kann es für deren Auftraggeber teuer werden.

Eindeutiger Hinweis: Wer keine Werbung in seinem Briefkasten wünscht, kann das mit einem Schild signalisieren.

Eindeutiger Hinweis: Wer keine Werbung in seinem Briefkasten wünscht, kann das mit einem Schild signalisieren.

Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn

Vertragsstrafen können der Absicherung dienen

(dpa)
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