Naturschutz auf der Grafschaft Keine Zerstörung im Swistbach-Biotop

GRAFSCHAFT · Grafschaft-Bürgermeister Achim Juchem kontert die „Kahlschlag“-Vorwürfe der Grünen. Die Gemeinde hatte die Abholzung mit der Sicherheit begründet.

 So sieht es nach der Durchforstung am Swistbach aus.

So sieht es nach der Durchforstung am Swistbach aus.

Foto: Gemeinde

Einen „Kahlschlag durch die Gemeinde“ am Swistbach zwischen Vettelhoven und Eckendorf prangern die Grafschafter Grünen um Matthias Heeb an. „Die Gemeindeverwaltung hat die Abholzungen mit der Begründung der Verkehrssicherungspflicht veranlasst“, sagt Heeb. „Diese Begründung ist nicht nachvollziehbar, da sich in dem abgeholzten Bereich kein öffentlicher Weg, geschweige denn eine Straße befindet. Außerdem wurden vor allem gesunde Bäume gefällt.“

Es sei zu befürchten, dass die seitens der Gemeindeverwaltung im Biotop bei Eckendorf veranlassten Abholzungen eine Signalwirkung auf einzelne Bürger haben, die mit einer gewissen Leichtfertigkeit zur Kettensäge greifen.

„Wir erhoffen uns von der Gemeindeverwaltung eine Erklärung darüber, wie es passieren konnte, dass ein derartiger Eingriff in ein geschütztes Biotop ohne Ausnahmegenehmigung durchgeführt wurde“, so Heeb.

Bürgermeister Achim Juchem, der Heebs „Kahlschlag“-Vorwurf strikt verneint, erläutert auf Anfrage des General-Anzeigers, was am Swistbach Sache war. Seit Jahren habe die Gemeinde auf dem Gewässerabschnitt zwischen der Autobahnbrücke Vettelhoven und der Brücke K 37 in Eckendorf nach jedem Sturm oder stärkerem Regen große Probleme mit toten Weiden, die umfallen und teilweise erheblichen Schaden sowohl an den Obstkulturen auf den Nachbarparzellen als auch am Gewässer selbst verursachten. Juchem: „Im Rahmen der Unterhaltung von rund 59 Kilometern Gewässern in der Grafschaft erfolgte auch eine Begehung des Swistbachs durch Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung. Dies auch besonders vor dem Hintergrund, dass Bürger aus Eckendorf darauf hingewiesen hatten, dass durch umgestürzte Bäume der ungehinderte Abfluss im Bachlauf nicht mehr gegeben sei. Dies wurde auch so festgestellt.“

Mit Blick auf den nach Naturschutzrecht geschützten Bereich dieses Bachabschnittes erfolgte laut Juchem eine zweite Begehung durch einen Diplom-Ingenieur für Landespflege, der die Gesamtsituation bewertet und die notwendigen Maßnahmen festgelegt habe. „Dabei wurde festgestellt, dass sich im Bachbett ein erheblicher Anteil von Totholz abgelagert hatte, das den Wasserabfluss stark einschränkte. Weiterhin befand sich in einigen Weiden am Bach ebenfalls ein erheblicher Teil von Totholz im Geäst. Morsche Stämme waren stark bruchgefährdet“, beschreibt Juchem die Lage

Daher sei festgelegt worden, das Totholz aus dem Bachbett zu entfernen, um so einen geregelten Ablauf des ankommenden Wassers zu gewährleisten. Abgestorbene Stamm- und Astteile der Weiden mussten, soweit sie das Gewässer beeinflussten, entfernt werden. Dabei sei darauf geachtet worden, dass Stämme mit potenziellen Nisthöhlen erhalten bleiben. Die Arbeiten seien von einem Fachunternehmen im Auftrag der Gemeinde ausgeführt worden.

„Durch die Durchforstung auf einer Gesamtlänge von 1,2 Kilometern, die keineswegs als Kahlschlag zu sehen ist, wurde der Bachlauf in seiner Funktion verbessert. Dabei wurden 71 Bäume gefällt oder auf Kopf zurückgesetzt, also war im Durchschnitt alle 16 Meter ein Baum von der Maßnahme betroffen“, sagt Juchem.

Da zur Durchführung der Durchforstung der teils sehr groß gewachsenen und alten Bäume schwere Gerätschaften verwendet werden mussten, seien die benutzten Grünstreifen und Teile der Bachböschung zur Auflockerung gemulcht. „Die Bachparzellen werden in Kürze von der Gemeinde mit einer passenden Wiesen-Kräutermischung nachgesät, während die Eigentümer der genutzten Grünstreifen der Privatparzellen auf Wunsch und nach Absprache selbst nachsäen“, erklärt der Bürgermeister.

In einigen Bereichen, die vor den Arbeiten bereits freigestellt waren, respektive bei den Arbeiten freigestellt werden mussten, soll noch im Frühjahr in Absprache mit der unteren Wasserbehörde beim Kreis standortgerecht nachgepflanzt werden. Bäume sollen aber nur an den Standorten nachgepflanzt werden, an denen sie zur Beschattung des Baches positiv beitragen. Denn eine zu dichte Bepflanzung schadet dem Gewässerlauf mehr, als dass es ihm hilft.

Wichtig ist für Juchem: Bei der Festlegung der Arbeiten durch den Fachingenieur wurde bewusst darauf geachtet, das Biotop nicht der Gefahr einer Zerstörung oder erheblichen Beeinträchtigung auszusetzen. Demnach war auch keine Ausnahmegenehmigung der unteren Naturschutzbehörde notwendig. Die Behörde wurde dennoch informiert.“

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