57-Jähriger verurteilt Betrunkener Autofahrer tötete Königswinterin

KÖNIGSWINTER · Ein 57-jähriger Mann aus Unna ist wegen fahrlässiger Tötung zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Ende Juni vergangenen Jahres hatte er sich betrunken hinters Steuer seines Dienstwagens gesetzt und hatte eine Königswinterin in Fröndenberg (Kreis Unna) erfasst. Die 41-Jährige starb wenig später an ihren Verletzungen.

Sichtlich mitgenommen saß der Angeklagte im Amtsgericht Unna. An die Geschehnisse des 25. Juni vergangenen Jahres kann er sich kaum erinnern. Er habe ein Fußballspiel in Bausenhagen besucht, viel Bier getrunken und wollte eigentlich nicht mehr fahren. Und tat es dann doch.

Als am anderen Morgen die Polizei bei ihm Zuhause anklingelte, habe er sich gewundert, warum sich so viele Beamte um ein paar umgefahrene Blumenkübel kümmern würden. "Sie haben eine Frau totgefahren", habe der große, dunkle Polizist gesagt. Da sei für ihn selbst und seine Familie eine Welt zusammen gebrochen.

"Ich wäre lieber vor einen Baum gefahren und wäre selber tot. Ich würde mein Leben für diese Frau geben", drückte der 57-Jährige vor Gericht sein Bedauern aus. Er habe an Selbstmord gedacht und befinde sich in psychologischer Betreuung. An Einzelheiten des Vorfalls, auch daran, dass er einfach weiter gefahren sei, könne er sich nicht erinnern.

Der Lebensgefährte des Opfers sagte als Zeuge aus. Man sei auf einem nächtlichen Spaziergang gewesen, "ich war ein paar Schritte voraus, plötzlich war meine Frau weg - ich habe das Auto vorbei rauschen gesehen und sie lag plötzlich 20 Meter weiter auf einem Grünstreifen." Und auch er drückte seinen Schmerz aus: "Er hat mich zwar nicht getötet, aber mein Leben ist beendet", sagte der Lehrer aus.

Seit dem furchtbaren Unfall ist der Mann berufsunfähig. Der Vater des Opfers aus Königswinter trat als Nebenkläger in dem Prozess auf. Sein Anwalt verlas vor Gericht eine ergreifende Todesanzeige. Darin heißt es: "Durch die unfassbare Verantwortungslosigkeit eines Autofahrers verstarb unsere Tochter und Schwester im Alter von 41 Jahren."

Ein Gutachter bestätigte im Prozess, dass der Angeklagte zum Unfallzeitpunkt etwa drei Promille Alkohol im Blut gehabt haben muss. Ein Experte für Fahrzeugsicherheit gab an, dass der Unfallwagen mit maximal 50 Stundenkilometer gefahren sei. Angesichts keiner Mitschuld des Opfers und der schlimmen Folgen verurteilte das Gericht den Unnaer zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis. Der 57-Jährige erwägt nach GA-Informationen, in Berufung zu gehen, um ein Bewährungsurteil zu bekommen.

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