Königswinterer Pflegemutter Rentnerin belastet die eigene Tochter

KÖNIGSWINTER/BONN · In der Berufung um die Verurteilung einer Königswinterer Pflegemutter widersprechen sich die Aussagen. Hat eine 46-jährige Erzieherin aus Königswinter ihre beiden Pflegesöhne malträtiert, dem Älteren den Arm gebrochen, ihn tagelang gezwungen, in der Toilette zu bleiben, ihn gewürgt, geohrfeigt und ihm Hunderte Kniebeugen auferlegt?

Das Königswinterer Amtsgericht befand im Juli 2011: Ja, sie hat, und verurteilte die Frau zu anderthalb Jahren Gefängnis auf Bewährung. Nein, sie hat nicht, lässt sich die Aussage des Ehemannes, ebenfalls ein Erzieher, und der 25-jährigen Stieftochter der Frau gestern bei der Berufung vor dem Bonner Landgericht zusammenfassen. Die eigene Mutter indes belastete ihre Tochter.

Zwei Töchter aus einer vorigen Beziehung, dazu zwei mit seiner neuen Frau, die beiden Pflegesöhne und zeitweilig noch ein drittes Pflegekind - "das war natürlich schwierig", räumte der 51-jährige Erzieher gestern ein, "aber so, wie andere den Traum haben, ein tolles Haus zu bauen, war unser Ziel, Pflegekindern ein gutes Leben zu geben."

"Begrenzen" bei der Arbeit als Erzieher gelernt

Geld habe nicht den Ausschlag gegeben. "Ich hole mir nicht drei Pflegekinder zu den vier eigenen, um mir ein tolles Leben zu machen." 2100 Euro verdiente er in der Zeit, seine Frau in Teilzeit 800 Euro, dazu kamen pro Pflegekind 1000 Euro. Das sogenannte Begrenzen, zu dem es in der Familie des Öfteren kam, habe er bei seiner Arbeit als Erzieher in einem Kinderheim gelernt. Dabei werde das tobende Kind von hinten umarmt, wenn es sich dann nicht beruhige, hingelegt, mit dem Gesicht zum Boden.

Er habe sich dann auf den Po des Kindes gesetzt, um es zu fixieren. Zu dem Begrenzen sei es gekommen, wenn der ältere Pflegesohn mal wieder nicht Herr seiner Sinne gewesen sei. Der Junge habe narzisstische Störungen gehabt, Allmachtsfantasien.

"Wie meine Brüder" empfand die heute 25-jährige Tochter aus einer früheren Beziehung die beiden Pflegekinder, berichtete sie. Genau wie ihre Stiefmutter und ihr Vater sagte sie jetzt - anders als in der ersten Instanz in Königswinter - aus, der ältere Junge habe sich von sich aus öfter in die Toilette zurückgezogen.

Ganz anders die Aussage der Mutter der Angeklagten. Sie wandte sich 2002 ans zuständige Jugendamt in Köln, "weil das Überhand nahm. Diese Kinder durften nichts, mussten nur parieren". Das Jugendamt habe ihr mitgeteilt, die Jungs kämen 2003 in eine andere Familie. Am Ende waren es aber die Pflegeeltern selbst, die das Pflegeverhältnis beendeten: im Jahr 2006, also drei Jahre später. Der Prozess wird fortgesetzt.

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