Kommunale Sperrklauseln Das letzte Mittel

Vor die Wiedereinführung einer kommunalen Sperrklausel haben die NRW-Verfassungsrichter hohe rechtliche Hürden gebaut. Nur wenn der Nachweis erbracht wird, dass die Zersplitterung der Räte zur Funktionsstörung führt, darf der Gesetzgeber eingreifen. Man kann gespannt sein, wie das wasserdicht gelingen soll.

Mit dem Bogumil-Gutachten haben die Befürworter einer Sperrklausel erstmals konkrete Erfahrungen mit den Mini-Parteien in den Räten aufgelistet. Dass die Arbeit in den Kommunalparlamenten beschwerlicher geworden ist, bezweifelt niemand. Ob nächtliche Sitzungsmarathons und Probleme bei der Koalitionsbildung aber als Begründung ausreichen, die Vielfalt im Rathaus zu beschneiden, wird das Verfassungsgericht entscheiden müssen.

Sperrklauseln auf Bundes- und Landesebene haben sich bewährt, weil sie die Regierungs- und Koalitionsfähigkeit erleichtern. Auf kommunaler Ebene aber kann eine Sperrklausel die Politikverdrossenheit von Bürgern fördern, die ihre Interessen von etablierten Parteien nicht vertreten sehen.

Dass mancher gewählte Außenseiter im Rat die politische Kultur nicht immer fördert, reicht als Argument für eine Prozenthürde nicht aus. Es ist Aufgabe der demokratischen Parteien, extreme Splittergruppen politisch zu bekämpfen und zu entzaubern. Die Tendenz hin zu mehr Minigruppen im Rathaus ist ein Problem für die direkt gewählten Bürgermeister und Landräte. Die Mehrheitsbildung im Rat verlangt ein hohes Maß an Diplomatie. Die Sperrklausel kann nur das letzte politische Mittel sein.

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