Kommentar Finanzprodukte - Halbe Sachen

Kein Produkt auf dem Finanzmarkt darf ohne Kontrolle bleiben. Das war ein Versprechen der Bundesregierung nach der Pleite der Lehman-Bank 2008. Es gibt Beratungsprotokolle und Info-Blätter, Berater müssen sich registrieren lassen und anmelden.

Doch die Bilanz fällt schwach aus. Weiterhin werden Bankkunden eher im Interesse des Instituts beraten. Weiterhin gibt es in Marktsegmenten wie der Riester-Rente Angebote, die den Finanzunternehmen nutzen, nicht jedoch dem Sparer.

Ein Beispiel für die Halbherzigkeit, mit der der Branche Zügel angelegt werden sollten, sind die früher unter dem Namen Grauer Kapitalmarkt laufenden Produkte. Dabei handelt es sich zumeist um Unternehmensbeteiligungen, zum Beispiel an Immobilien oder Schiffen. Die Initiatoren der Fonds müssen alle Angaben auf einem Informationsblatt zusammenfassen.

Und die Verkäufer, überwiegend freie Vermögensberater, werden behördlich registriert. Doch in der Praxis können die Anbieter weiterhin mit übertriebenen Versprechen und weitgehend unkontrolliert ihre Zielgruppen beackern. Die gesetzlichen Vorgaben werden oft nicht eingehalten, wie Verbraucherschützer nun nachwiesen.

So geht weniger gut informierten Anlegern viel Geld verloren, weil sie die Fallstricke der juristisch komplizierten Konstruktionen gar nicht verstehen und sich allzu oft schlechte Produkte aufschwatzen lassen. Wirksam kontrollieren könnte nur die Bundesfinanzaufsicht. Tun sollen es die Gewerbeämter. Solche halbe Sachen können nicht funktionieren.

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