Kuriose Auseinandersetzung Puddingstreit zwischen Oetker und Aldi Süd geht weiter

Düsseldorf · Eine Kuh zu viel auf der Weide? Im März scheiterte Dr. Oetker mit dem Versuch, seinen Pudding „Paula“ mit dem markanten Kuhfell-Muster vor dem Konkurrenzprodukt „Flecki“ von Aldi Süd schützen zu lassen. Jetzt geht der Streit in die nächste Instanz.

 Zweite Runde im Puddingstreit: Dr. Oetker will die Niederlage im Streit mit dem Discounter Aldi Süd über die Desserts „Paula“ und „Flecki“ nicht hinnehmen.

Zweite Runde im Puddingstreit: Dr. Oetker will die Niederlage im Streit mit dem Discounter Aldi Süd über die Desserts „Paula“ und „Flecki“ nicht hinnehmen.

Foto: dpa

Zweite Runde im Puddingstreit: Dr. Oetker will die Niederlage im Streit mit dem Discounter Aldi Süd über die Desserts „Paula“ und „Flecki“ nicht hinnehmen. Man habe gegen das Urteil des Landgerichts Berufung beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt, sagte ein Oetker-Sprecher am Freitag der Nachrichtenagentur dpa. Dr. Oetker wirft dem Discounter im Kern vor, das per „Geschmacksmuster“ geschützte Produkt abgekupfert zu haben.

Erster Verhandlungstermin ist der 26. Juni, hieß es beim OLG. DasLandgericht hatte am 1. März den Eilantrag von Dr. Oetker auf eineuropaweites „Flecki“-Verkaufsverbot zurückgewiesen. Das Aldi-Produkt„Flecki“ unterscheide sich genügend stark von der Oetker-Süßspeise„Paula“, hieß es damals. Hervorstechendstes Merkmal beider Produkteist die gelb-braun-gefleckte Zusammensetzung. Das Gericht sah wedereine Verletzung des Designrechts noch die von Dr. Oetker behauptetenWettbewerbsverstöße.

Dr. Oetker hatte 2006 den Vanille-Schoko-Pudding „Paula“ mit demmarkanten Kuhfell-Design auf den Markt gebracht und die Technikpatentieren lassen. Außerdem ließ sich das Unternehmen das sogenannteGeschmacksmuster über das Designrecht schützen. Aldi Süd bietet„Flecki“ seit November 2011 an. Derzeit würden einige der 31 Aldi SüdRegionalgesellschaften "Flecki" als Testartikel im Sortiment führen,hieß es am Freitag bei dem Discounter.

"Wir haben Berufung eingelegt, weil wir weiterhin der Ansichtsind, dass es sich hier um eine Verletzung des Geschmacksmusterrechtshandelt“, sagte Oetker-Sprecher Jörg Schillinger. „Damit ist das einenicht statthafte Nachahmung."

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