Service Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Leben nach der Glühbirne

BRÜSSEL · Am 1. September verschwinden auch die 25- und 40-Watt-Glühbirnen aus den Regalen. Was muss der Käufer künftig wissen, wenn er neue Leuchtkörper kauft? Unser Brüsseler Korrespondent beantwortet die wichtigsten Fragen.

Muss ich jetzt alle alten Glühbirnen auswechseln?
Nein. Selbstverständlich können vorhandene Glühbirnen weiter genutzt werden. Restbestände darf der Einzelhandel auch noch weiter verkaufen. Es lohnt sich allerdings nachzurechnen, ob eine schrittweise Umrüstung sich nicht doch rechnet. Laut Stiftung Warentest kann eine dreiköpfige Familie bis zu 150 Euro im Jahr sparen, wenn sie ihre Wohnung auf neue Leuchtkörper umrüstet.

Welche der neuen Leuchten entspricht den bisherigen Glühbirnen?
Tatsächlich müssen sich die Verbraucher umstellen, weil die gängige Watt-Bezeichnung verschwindet. Wichtig sind vielmehr die Angaben über Lumen und Kelvin. 900 Lumen beträgt die Leuchtkraft einer 60-Watt-Birne, 350 Lumen ergeben 40 Watt und 1200 Lumen entsprechen dem nicht mehr erhältlichen 100-Watt-Kolben. Kelvin gibt an, wie warm oder kalt ein Licht ist. Unter 3300 Kelvin bedeutet eher warmes Licht, die alten Glühlampen lagen bei 2700 Kelvin. Auf den meisten Packungen werden die alten und neuen Bezeichnungen aber noch nebeneinander gestellt.

Betrifft das Verbot alle herkömmlichen Lampen?
Nein, so genannte Speziallampen sind ausgenommen. Dazu gehören zum Beispiel Pflanzenleuchten mit bestimmten Eigenschaften. Auch stoßfeste Leuchten mit speziell verstärktem Sockel sind von der Regelung ausgenommen. Sie sind für die Schifffahrt oder den Bergbau gedacht und dürfen eigentlich nicht für den privaten Gebrauch verkauft werden. Ein Umstieg auf solche Leuchtkörper rechnet sich auch nicht, da sie teurer sind und einen noch schlechteren Wirkungsgrad als Glühbirnen haben.

Energiesparlampen enthalten Quecksilber und gehören auf den Sondermüll. Warum werden sie nicht von den Geschäften zurückgenommen?
Das ist in der Tat ärgerlich, ändert sich aber 2014. Dann müssen Verkaufsstellen mit einer Fläche von mehr als 400 Quadratmetern - also Baumärkte, Elektronik-Händler - alte Energiesparlampen zurücknehmen und entsorgen. Bisher sind sie dazu nicht verpflichtet. Einige Händler nehmen die Leuchtmittel aber schon heute freiwillig wieder entgegen.

Als Alternative zur Energiesparlampe wird oft die Halogenleuchte empfohlen. Ist das ein guter Weg?
Halogenlampen überzeugen tatsächlich durch ihre sehr natürliche Farbwiedergabe. Allerdings verbrauchen sie deutlich mehr Energie als LED- oder Energiesparlampen. Deshalb werden auch sie ab 2016 vom Markt verschwinden.

Also lohnen sich nur LED-Leuchten?
Sie gehen aus allen bisherigen Tests als eindeutige Sieger hervor, sind derzeit allerdings mit Preisen bis zu 40 Euro noch sehr teuer. Ihr Einsatz macht deshalb nur dort Sinn, wo Licht über lange Zeit eingeschaltet bleibt.

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