300-Euro-Zuschuss Wer von der Energiepreispauschale im Septmeber profitiert

Düsseldorf/Berlin · Mit dem September-Gehalt sollen Millionen Beschäftigte die staatliche Energiepreispauschale von 300 Euro brutto erhalten. Der Zuschuss wird von den Arbeitgebern ausgezahlt, die sich das Geld vom Staat zurückholen sollen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

  Berufstätige bekommen die Energiepreispauschale des Bundes von 300 Euro im September über den Arbeitgeber ausgezahlt.

Berufstätige bekommen die Energiepreispauschale des Bundes von 300 Euro im September über den Arbeitgeber ausgezahlt.

Foto: dpa/Lino Mirgeler

300-Euro-Energiepreispauschale war Bestandteil des zweiten Entlastungspakets der Bundesregierung und soll dabei helfen, die stark gestiegenen Energiekosten für den Arbeitsweg zu tragen. Derzeit schnürt die Bundesregierung noch ein weiteres, drittes Entlastungspaket. Dann soll es noch einen weiteren Zuschuss für Beschäftigte geben.

Wer bekommt die Energiepreispauschale? Anspruchsberechtigt sind Arbeiter, Angestellte, Auszubildende, Beamte, Richter, Soldaten, Vorstände und Geschäftsführer mit Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit, Minijobber und Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft, wie Hans-Ulrich Liebern vom Bund der Steuerzahler in Nordrhein-Westfalen erklärte.

Wer zahlt die Pauschale aus? In der Regel muss der Arbeitgeber seinen Beschäftigten die Pauschale vorstrecken und holt sich das Geld (über die geminderte Lohnsteuervorauszahlung) vom Staat zurück. Das gilt auch für Arbeitnehmer, die krank oder in Elternzeit sind: „Auch in den Fällen des Bezugs von Lohnersatzleistungen, die zum Bezug berechtigen (zum Beispiel Krankengeld, Elterngeld, Kurzarbeitergeld), hat der Arbeitgeber die Pauschale an den Arbeitnehmer auszuzahlen“, heißt es im Bundesfinanzministerium. In der Regel muss der Arbeitgeber die Pauschale im September überweisen, spätestens aber mit der Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung für 2022.

Wie viel Geld gibt es? Für jeden Erwerbstätigen gibt es brutto 300 Euro. Die Pauschale muss aber versteuert werden, sodass sich die Nettoentlastung entsprechend der persönlichen Steuerbelastung mindert.

Wie viel Geld bleibt nach dem Steuerabzug übrig? Nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler muss ein Durchschnitts-Vollzeitbeschäftigter (Jahreseinkommen 2021 von 54 304 Euro) genau 107 der 300 Euro wieder an den Fiskus abführen. Was im Einzelfall überwiesen wird, hängt aber von vielen Faktoren ab, etwa von der Steuerklasse.

Was erhalten Rentner und Pensionäre? Trotz des öffentlichen Drucks gehen sie bislang leer aus. Schließlich fielen bei ihnen auch keine Fahrtkosten zur Arbeit an, argumentiert das Bundesfinanzministerium. Allerdings gibt es Ausnahmen: „Wenn Senioren noch in einem aktiven Dienstverhältnis oder als Freiberufler oder Unternehmer tätig sind und aus einer dieser Tätigkeiten Einkünfte beziehen, dann erhalten sie die Pauschale“, so das Finanzministerium. Dazu zählen Minijobs, die viele Rentner haben, oder auch versteuertes Einkommen aus dem Betrieb einer Fotovoltaikanlage.

Haben auch Minijobber einen Anspruch? „Ja, alle Minijobber haben Anspruch auf die Pauschale. Dies gilt auch für Rentner mit Minijob“, so das Ministerium. Sie müssen aber gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich erklären, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt. So will der Staat verhindern, dass ein Bürger mir mehreren Minijobs die Pauschale mehrmals bezieht. Ein Muster für die schriftliche Erklärung findet sich auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums.

Müssen Haushalte für ihre Minijobber die Pauschale zahlen? Der Staat erspart es den privaten Haushalten, die Minijobber als Kinderfrauen, Haushalts- oder Gartenhilfen einsetzen, die Pauschale weiterzugeben. Bei geringfügig Beschäftigten in Privathaushalten wird die Pauschale nicht über den Arbeitgeber ausgezahlt. Die Betroffenen erhalten sie erst nach ihrer Steuererklärung für 2022, also erst im kommenden Jahr.

Was kostet die Pauschale? Der Staat gibt für die Energiepreispauschale 13,8 Milliarden Euro aus. Zieht man die wieder eingehenden Steuereinnahmen ab, bleiben Kosten von rund 10,4 Milliarden Euro.

Welche weiteren Zuschüsse werden in der Ampel diskutiert? Mit dem geplanten weiteren, dritten Entlastungspaket soll es eine weitere Energiepreispauschale für Beschäftigte geben, die auf gleiche Weise ausgezahlt und versteuert werden soll. Diesmal sollen auch die 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner einen 300-Euro-Zuschuss bekommen.

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