Landgericht in Köln Kaufmann nach Großmarkt-Schießerei verurteilt

KÖLN · Im Prozess um eine wilde Schießerei mit einem Spezialeinsatzkommando in Köln ist ein Kaufmann zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Das Landgericht verhängte am Dienstag eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung wegen Bedrohung und Verstößen gegen das Waffengesetz. Wegen versuchten Totschlags wurde er nicht verurteilt. Dieser Vorwurf war ihm in der Anklage zunächst noch gemacht worden.

Die Polizisten hatten im Juni 2011 versucht, den Mann in seinem Wagen festzunehmen. Der Einsatz eskalierte und das SEK beschoss das Auto schließlich mit Sperrfeuer. Der Mann überlebte schwer verletzt. Eine Kernfrage vor Gericht war, wer wann geschossen hatte und wie es zu der Eskalation kommen konnte.

Das Gericht ging in seinem Urteil davon aus, dass der Kaufmann von einer Notwehrlage ausgegangen war und deshalb schoss. Er hatte im Prozess beteuert, an einen Überfall geglaubt zu haben. Eine Strafe wegen versuchten Totschlags entfiel daher. Allerdings wurde ihm die Bedrohung einer ehemaligen Angestellten am Tag zuvor zur Last gelegt. Seine Anwälte kündigten an, in Revision zu gehen. (dpa)

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