Transporte nach Ruttscheid und Eisbach Gülle-Tourismus wird teuer

SIEBENGEBIRGE · Der Gülle-Tourismus aus den Niederlanden ins Siebengebirge vom Herbst des vergangenen Jahres hat ein teures Nachspiel für den Verantwortlichen. Die Landwirtschaftskammer hat dem Verursacher, der die Transporte aus dem Nachbarland auf Flächen bei Ruttscheid und Eisbach veranlasst hatte, die dreiprozentige EU-Prämie gekürzt und ein Bußgeld verhängt, wie der Sprecher der Kammer, Bernhard Rüb, auf Anfrage bestätigte. Um welche Beträge es dabei geht, ließ er offen.

 Gülleausbringung bei Eisbach: Das Foto schickte ein GA-Leser der Redaktion vor einem Jahr.

Gülleausbringung bei Eisbach: Das Foto schickte ein GA-Leser der Redaktion vor einem Jahr.

Foto: privat

Besonders teuer wird die Gülleausbringung auf einer Fläche bei Ruttscheid zwischen Ittenbach und Oberpleis, da es sich in diesem Fall um ein Trinkwassereinzugsgebiet des Wasserbeschaffungsverbandes Thomasberg handelt. Das Amt für Gewässerschutz beim Rhein-Sieg-Kreis als Untere Wasserbehörde hat daher ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Verursacher eingeleitet, wie Dirk Kassel von der Pressestelle des Kreises bestätigte.

Zurzeit laufe das Anhörungsverfahren. Dem Verantwortlichen wird vorgeworfen, dass er die Gülle auf seiner Fläche lediglich entsorgen ließ und damit zuließ, dass der Dünger möglicherweise ins Grundwasser gelangen konnte. Nach dem Wasserrecht können in solchen Fällen Bußgelder bis zu einer Höhe von 50.000 Euro verhängt werden.

Nach Informationen des General-Anzeigers hat ein hiesiger Landwirt einen Betrieb aus dem Erftkreis beauftragt, seine Flächen zu bewirtschaften. Da dieser Betrieb den Gülletransport veranlasst hat, wird er jetzt auch zur Rechenschaft gezogen.

Die Vorfälle ereigneten sich im Oktober 2012. Damals hagelte es bei der Landwirtschaftskammer, aber auch beim GA Beschwerden. Im Oktober war die Gülleausbringung zwar grundsätzlich erlaubt, jedoch lag auf den besagten Flächen kein Nährstoffbedarf vor. So wurde der Dünger zum Beispiel auf einem Feld mit Getreidestoppeln ausgebracht und nicht in den Erdboden eingearbeitet. Generell verboten ist die Gülleausbringung zwischen dem 1. November - auf Wiesen ab dem 15. November - und dem 31. Januar.

Dadurch, dass die Gülle in den Niederlanden nur bis zum 1. September ausgebracht werden darf, ist gerade in den Monaten September und Oktober ein starker Export aus dem Nachbarland besonders nach NRW und Niedersachsen zu beobachten. In diesem Jahr gab es hingegen kaum Beschwerden, wie Rüb bestätigt. Die Gülle stank im Bergbereich auch nicht - wie 2012 an manchen Tagen - zum Himmel. "Das kann aber auch mit dem Witterungsverlauf zusammenhängen", so der Sprecher der Landwirtschaftskammer.

Prämien-Kürzung

Bei Verstößen gegen die Düngemittelverordnung, die als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, kann die Landwirtschaftskammer neben der Verhängung von Bußgeldern den Landwirten auch die dreiprozentigen EU-Prämien kürzen. Die Landwirtschaftskammer hat in NRW den Auftrag zur Überwachung der Verordnung. Die Betriebe werden nach einem Vorfall auch intensiver kontrolliert. Bei einem zweiten Fall muss der Landwirt mit einer fünfprozentigen Kürzung der Prämien rechnen, beim dritten Mal werden die Prämien komplett gestrichen. Manche Betriebe liegen bei den Prämien sogar im Minus und müssen Geld zahlen. Für viele Landwirte ist der Verlust der Prämien existenziell.

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