Kanalbauarbeiten im "Olsdorfer Kirchweg I" Höhe der Entschädigungen steht noch nicht fest

ALFTER · Ähnlich langwierig wie die Kanalbauarbeiten im Baugebiet "Olsdorfer Kirchweg I" zwischen Franzstraße und Eisensteingrube gestaltet sich die Abwicklung der Schadensregulierung.

Voraussichtlich erst im September kann die Gemeinde Alfter einen Gesamtüberblick über die Höhe der gutachterlich festgestellten Entschädigungssummen geben. Das teilte Bernhard Esch, Betriebsleiter der Gemeindewerke Alfter und Leiter der Tiefbauabteilung bei der Gemeindeverwaltung, im Betriebsausschuss mit.

Dort stand erneut ein Sachstandsbericht zur Schadensabwicklung auf der Tagesordnung. In dem Baugebiet, wo inzwischen die ersten Neubauten entstehen, hatte es 2014 komplizierte Kanalbauarbeiten gegeben. Auf neun Grundstücken meldeten Anwohner Schäden an Häusern nahe der Baustelle.

Um die Bewertung der Schäden und Entschädigungsangebote kümmern sich nun Sachverständige. In zwei Fällen steht noch das Ergebnis der Begutachtung durch einen Statiker aus.

Die Entschädigungssummen werden den Kosten der Kanalerschließung zugerechnet, die im Auftrag des Abwasserwerks der Gemeinde Alfter von der Regionalgas Euskirchen veranlasst wurde. Derzeit ist keinem der an der Baumaßnahme Beteiligten eine schuldhafte Verletzung von Regeln und Vorschriften nachzuweisen, heißt es im aktuellen Sachstandsbericht der Regionalgas Euskirchen, die mit der Betriebsführung des Abwasserwerks der Gemeinde Alfter beauftragt ist. Die Betonung liegt auf "derzeit".

Starke Erschütterungen an den Häusern

Wie Esch auf Nachfrage im Betriebsausschuss erläuterte, werde man noch akribisch prüfen, ob nicht doch irgendwo eine Fehleinschätzung vorgelegen habe, die Regressansprüche auslösen könnte. Beim Einbau der Spundwände hatte sich das Erdreich in Olsdorf als unerwartet tückisch erwiesen.

Diverse Versuche, Spundwände aus Metalldielen in den Boden zu treiben, scheiterten. Entweder lösten die Arbeiten zu starke Erschütterungen an angrenzenden Häusern aus, oder man kam mit anderen Verfahren nicht ausreichend tief in den Lehmboden und in die grundwasserführende Kiesschicht. Schließlich wurden Betonpfähle in den Boden getrieben, die eine stabile Wand für den Einbau der Kanalrohre bildeten.

Der Verbau sei entsprechend den Regeln der Technik erfolgt, steht im Sachstandsbericht. Der bauausführenden Firma sei kein Verschulden nachzuweisen. Bislang hat nur ein Grundstückseigentümer sein Entschädigungsangebot in voller Höhe angenommen. Sechs Parteien haben dies nicht getan.

Zwei Eigentümer haben anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen. In einem Fall liegt dabei eine Entschädigungsforderung in Höhe von 50.000 Euro plus Ersatz für Mietausfall vor.

Demgegenüber beläuft sich die vom Gutachter ermittelte Gesamtschadenshöhe auf 23 700 Euro. Dieser Betrag erhöht sich um den aus statischer Sicht bislang bekannten Aufwand auf 30 000 Euro.