Corona-Hotspots 15-Kilometer-Regel gilt nun für vier Kreise in NRW

Düsseldorf · Das Land NRW setzt nun doch die umstrittene Regelung um, die Menschen in Hotspots an eine 15 Kilometer lange „Corona-Leine“ legt. Sie gilt zunächst für vier Kreise. Aber es gibt auch viele Ausnahmen.

 Ein Polizist geht durch die Innenstadt von Gummersbach. Im dortigen Oberbergischen Kreis gilt nun eine weitere Beschränkung.

Ein Polizist geht durch die Innenstadt von Gummersbach. Im dortigen Oberbergischen Kreis gilt nun eine weitere Beschränkung.

Foto: dpa/Markus Klümper

Die 15-Kilometer-Regel für extreme Corona-Hotspots gilt seit Dienstag auch in Nordrhein-Westfalen. Die Landesregierung erließ eine Regionalverordnung mit Vorgaben, wann der Bewegungsradius von Menschen eingeschränkt werden soll. Die Verordnung betrifft die Kreise Höxter, Minden-Lübbecke, Recklinghausen und den Oberbergischen Kreis. Die Städte Bielefeld, Bottrop und Gelsenkirchen, die am Montag ebenfalls über der kritischen Marke von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen lagen, sind zunächst nicht betroffen.

In der Verordnung heißt es, dass Bewohner aus den besagten Kreisen dieses Gebiet nur verlassen dürfen, „soweit dabei ein Umkreis von 15 Kilometern Luftlinie ab der Grenze des eigenen Heimatorts (politische Gemeinde) nicht überschritten wird.“ Auch einreisen darf nur, wer nicht weiter als 15 Kilometer entfernt wohnt.

Ausgenommen sind allerdings unter anderem „die Erledigung beruflicher, dienstlicher, ehrenamtlicher und vergleichbarer Besorgungen“ sowie „der Besuch der Schule, der Kindertagesbetreuung beziehungsweise Notbetreuung“ oder zum Beispiel „Besuche bei und von engen Familienmitgliedern, Lebensgefährten und vergleichbar nahestehenden Personen.“

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hatte sich skeptisch geäußert, dass die 15-Kilometer-Regel überwacht werden könne. In der neuen Verordnung werden nun aber Geldbußen bis zu 25.000 Euro angedroht.

Die Verordnung gilt zunächst bis zum 31. Januar. Ganz am Schluss des Papiers steht aber auch: „Die Landesregierung überprüft die Erforderlichkeit und Angemessenheit der Regelungen im Hinblick auf das Infektionsgeschehen (...) fortlaufend und passt die Regelungen dem aktuellen Infektionsgeschehen und den aktuellen
wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Verlauf der Covid-19-Pandemie an.“

Die Stadt Gelsenkirchen teilte am Montagabend mit, der Krisenstab werde keine weiteren Einschränkungen des öffentlichen Lebens anordnen. Am vergangenen Freitag hatte der Inzidenzwert dort die Marke von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen überschritten. „Regeln gibt es schon genug, sie müssen nur noch konsequenter eingehalten werden“, teilte Krisenstabsleiter und Gesundheitsdezernent Luidger Wolterhoff mit. Die Stadt werde aber die Kontrollen der derzeitige Situation anpassen. Zudem seien alle Senioren- und Pflegeeinrichtungen angeschrieben worden mit dem dringenden Appell, Besucher nur noch mit negativem Corona-Schnelltest in die Häuser zu lassen.

(dpa)
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