NRW-Landesregierung zu Corona Maskenpflicht bis Mitte Juli verlängert

Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen verlängert die Kontaktbeschränkungen und die Maskenpflicht um zwei weitere Wochen. Der Shutdown für den Kreis Gütersloh wurde bis zum 7. Juli verlängert.

 Die Maskenpflicht in NRW ist bis 15. Juli verlängert.

Die Maskenpflicht in NRW ist bis 15. Juli verlängert.

Foto: Meike Böschemeyer

Für ganz NRW werden die Regeln der Corona-Schutzverordnung laut NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) erneut verlängert: Die Maskenpflicht in Handel und in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie die geltenden Kontaktbeschränkungen bleiben mindestens bis zum 15. Juli bestehen.

Nach dem Corona-Ausbruch in Ostwestfalen hat Laschet den Shutdown für den Kreis Warendorf aufgehoben. Im Kreis Gütersloh bleiben die Einschränkungen hingegen wie bisher für eine weitere Woche bis einschließlich 7. Juli bestehen. Dies sei als Vorsichtsmaßnahme zu verstehen, um ein Überspringen des Virus auf die Gesamtbevölkerung endgültig ausschließen zu können, sagte Laschet am Montagnachmittag. Der Ministerpräsident begründete die Entscheidung mit dem Ergebnis von rund 40­.000 Tests und mit Experten-Aussagen.

Österreich nimmt generelle Reisewarnung für NRW zurück

Das Infektionsgeschehen in den beiden betroffenen Kreisen entwickelte sich zuletzt sehr unterschiedlich. Während sich im Kreis Warendorf binnen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner nur noch 22 Personen neu angesteckt hatten, lag diese Kennziffer im Kreis Gütersloh bei 113. Laut einer Bund-Länder-Vereinbarung liegt die Marke für einen Shutdown bei 50. Die Beschränkungen wie Kontaktverbote und Schließungen von Bars sowie Kultur- und Sporteinrichtungen waren zunächst bis zum 30. Juni befristet.

Vor dem Hintergrund der Entwicklung hat Österreich die generelle Reisewarnung für ganz NRW zurückgenommen, sie gilt nun nur noch für den Kreis Gütersloh. Er habe kurz zuvor mit Österreichs Bundeskanzler Sebastian Kurz telefoniert, sagte Laschet. Wer nach Österreich reisen wolle und aus dem Kreis Gütersloh komme, braucht laut Wiener Touristikministerium einen negativen Corona-Test.

Der Ministerpräsident will in Gesprächen mit dem Bund und den Ländern darauf dringen, im Fall von Corona-Ausbrüchen die erforderlichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens noch stärker lokal zu begrenzen. Von 13 Städten und Gemeinden im Kreis Warendorf gebe es in fünf keinen einzigen Infektionsfall, sagte Landrat Olaf Gericke (CDU). Dies würde aus seiner Sicht die Akzeptanz der Maßnahmen in der Bevölkerung erhöhen.

Gericht bestätigt Lockdown für den Kreis Gütersloh

Laschet verteidigte sein Krisenmanagement nach dem Ausbruch in einem Tönnies-Schlachthof in Rheda-Wiedenbrück gegen Kritik der Opposition. Es sei gelungen, mit der vorsorglichen Quarantäne für 7000 Tönnies-Beschäftigte die Verbreitung des Virus wirksam einzudämmen.

Am Morgen hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes den eingeschränkten Lockdown im Kreis Gütersloh als rechtmäßig bewertet. Ein Bewohner der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock hatte die Überprüfung einer Landesverordnung verlangt.

Er hatte kritisiert, dass der Kreis unter Generalverdacht gestellt wird, obwohl es in einigen Städten kaum oder keine Infizierte gibt. Diese Ansicht teilt das OVG nicht. Die Gefahr der Übertragung des Coronavirus von Tönnies-Mitarbeitern sei durchaus gegeben.Das Gericht erklärte jedoch, das Land müsse die Regelung fortwährend überprüfen und eventuell auch vor Ablauf der Geltungsdauer aufheben – und zwar dann, wenn mit Daten belegbar sei, dass das Virus nicht auf die übrige Bevölkerung übergesprungen sei.

Im Kreis Gütersloh gibt es zurzeit 107 Fälle von Infektionen ohne Tönnies-Bezug. Die Infektionsketten seien der dortigen Gesundheitsbehörde zufolge zurückzuverfolgen, die Personen befänden sich in Quarantäne, versicherte Laschet. Geschlossen bleibt bis auf weiteres der Schlachtbetrieb von Tönnies.

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