Spezielle Regeln Für offene Immobilienfonds gilt Mindesthaltefrist

Berlin · Wer sein Geld in Immobilien anlegen möchte, kann dies auch über einen Immobilienfonds machen. Allerdings gelten dabei etwas andere Regeln als bei Aktien- oder Rentenfonds.

 Eigene Regeln: Für Immobilienfonds gilt eine Kündigungsfrist von zwölf Monaten.

Eigene Regeln: Für Immobilienfonds gilt eine Kündigungsfrist von zwölf Monaten.

Foto:  Andrea Warnecke/dpa-tmn

Anleger können auch mit kleinen Beiträgen in Immobilien investieren - und zwar mit offenen Immobilienfonds. Nach Angaben des Bundesverbandes deutscher Banken in Berlin haben die Bundesbürger derzeit rund 88 Milliarden Euro in diesen Produkten angelegt.

Wichtig zu wissen: In gewissen Punkten gelten für Immobilienfonds andere Regeln als für Aktien- oder Rentenfonds. Für Neuanleger gilt bei Immobilienfonds eine zweijährige Mindesthaltefrist. Auch müssen sie eine Kündigungsfrist von zwölf Monaten einhalten - wobei sie bereits innerhalb der zweijährigen Mindesthaltefrist kündigen können.

In der Regel können Anteile aber an den Börsen auch kurzfristig verkauft werden. Allerdings richtet sich der Börsenpreis, zu dem Fondsanteile gehandelt werden, nach Angebot und Nachfrage. Er stimmt in der Regel nicht mit dem Anteilswert überein, zu dem die Fondsgesellschaft Anteile zurücknimmt.

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