Inkassounternehmen Schuldner müssen Hausbesuchen nicht zustimmen

Hamburg · Schulden muss man begleichen, keine Frage. Allerdings muss man dafür nicht alles tun. Zum Beispiel die Tür öffnen, wenn ein Mitarbeiter des Inkassounternehmens klingelt.

 Manche Inkassounternehmen kündigen schriftlich einen Hausbesuch an. Doch Schuldner müssen dem nicht zustimmen. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Manche Inkassounternehmen kündigen schriftlich einen Hausbesuch an. Doch Schuldner müssen dem nicht zustimmen. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Foto: Christin Klose

Manche Inkassounternehmen setzen Schuldner unter Druck. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg kündigen Firmen immer wieder auch Hausbesuche an - trotz Corona-Pandemie. Unter der Last der offenen Forderung fühlten sich Schuldner häufig verpflichtet, Hausbesuchen zuzustimmen.

Betroffene sollten sich von solchen Schreiben aber nicht einschüchtern lassen. Diese entbehren laut Verbraucherschützern jeglicher gesetzlichen Grundlage. Schuldner sind nicht verpflichtet, Mitarbeiter von Inkassounternehmen in ihre Wohnung zu lassen. Das Recht, die Wohnung eines Schuldners zu betreten, haben grundsätzlich nur Gerichtsvollzieher aufgrund eines Gerichtsbeschlusses.

Extra-Gebühren für Hausbesuch

Andere Unternehmen stellen Schuldnern Hausbesuche extra in Rechnung. Allerdings gilt: Ein Inkassounternehmen muss für Kosten eines eventuellen Hausbesuches grundsätzlich selbst aufkommen. Diese sind laut Verbraucherschützern keine notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung und damit auch nicht vom Schuldner zu ersetzen.

Der Tipp der Verbraucherschützer: Finanzielle Probleme offensiv angehen. Schulden regulieren sich in der Regel nicht von selbst. Inkasso-Dienste spekulieren häufig darauf, dass säumige Kunden ihren Forderungen nachgeben, um diese möglichst schnell aus der Welt zu schaffen.

© dpa-infocom, dpa:210111-99-983815/2

(dpa)
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