Branche boomt in der Krise So versichern sich Fahrradfahrer richtig

Köln · Die Fahrrad-Branche boomt in der Corona-Krise. Verbraucherschützer raten zu einer Haftpflichtversicherung - denn die schützt nicht nur den Drahtesel, sondern auch den, der darauf sitzt.

 Auslandsreisen sind in Corona-Zeiten schwierig, viele nutzen ihren Urlaub daher für Radtouren in der Heimat. In Fahrradgeschäften sind derzeit viele Modelle ausverkauft.

Auslandsreisen sind in Corona-Zeiten schwierig, viele nutzen ihren Urlaub daher für Radtouren in der Heimat. In Fahrradgeschäften sind derzeit viele Modelle ausverkauft.

Foto: dpa-tmn/Wolfgang Ehn
  • Haftpflicht: Die Haftpflichtversicherung schützt nicht das Fahrrad, sondern den Fahrer. Sie ist für Verbraucherschützer eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Wer nämlich anderen durch Unvorsichtigkeit oder Leichtsinn einen Schaden zufügt, muss dafür aufkommen – und zwar in unbegrenzter Höhe. Das kann existenzbedrohend werden. Dieses Risiko deckt eine private Haftpflichtversicherung ab, die auch zahlt, wenn der Radler etwa ein parkendes Auto beschädigt oder ein Unfallopfer berechtigte Schadensansprüche geltend macht. Eingeschlossen sind in der Regel auch Pedelecs mit bis zu 250 Watt, die bis zu 25 Kilometer schnell sind. Die Verbraucherzentrale rät zu einer Versicherungssumme von zehn Millionen Euro oder mehr. Dann sei man mit der Privathaftpflicht auf der sicheren Seite.
  • Hausrat: Die Hausratversicherung sichert Fahrräder und Pedelecs gegen Einbruchdiebstahl ab. Wenn sie aus verschlossenen Kellern oder Garagen gestohlen werden, gibt es Ersatz. Wird das Rad auf der Straße etwa entwendet, bieten Hausratversicherungen im Grundtarif oft keinen oder nur einen eingeschränkten Schutz. „Räder und Pedelecs können gegen einen höheren Beitrag aber auch außerhalb der eigenen vier Wände mitversichert werden“, so die Verbraucherschützer. Im Schadensfall wird im besten Fall der Neuwert eines entwendeten Drahtesels ersetzt. Bei teuren Fahrrädern sieht es freilich häufig anders aus. Der Schutz für Räder in der Hausratversicherung ist oft gedeckelt auf wenige Prozent des versicherten Hausrats. Wer auch die schützen will, muss eine höhere Leistung vereinbaren oder eine eigene Police für die Räder abschließen.
  • S-Pedelecs: Eine Kfz-Haftpflicht muss für S-Pedelecs abgeschlossen werden. Diese erreichen mit einer Motorleistung von bis zu 4000 Watt eine Geschwindigkeit von bis zu 45 Stundenkilometer. Wer sie fahren will, braucht eine Fahr­erlaubnis der Klasse AM, die auch im Autoführerschein der Klasse B enthalten ist, sowie ein Versicherungskennzeichen als Nachweis für den Versicherungsschutz des Fahrzeugs. Die gesetzliche Kfz-Haftpflicht deckt Sach-, Personen- und Vermögensschäden anderer Verkehrsteilnehmer ab. Die Verbraucherschützer raten zu einer Deckungssumme von pauschal mindestens 50 Millionen Euro, „besser 100 Millionen Euro“. Wie bei einem Auto kann die Haftpflicht mit einer Teilkaskoversicherung ergänzt werden, die Schutz bietet bei Schäden durch Diebstahl, Vandalismus, Brand, Naturgewalten wie Sturm und Hagel oder durch den Zusammenstoß mit Tieren wie Rehen. Fahrer ab 23 Jahren müssen für Kfz-Haftpflicht und Teilkasko für ein S-Pedelec mit einem Jahresbeitrag von etwa 100 Euro rechnen.
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