Dienstag beginnt Prozess gegen Hannahs Mörder

Landgericht rechnet mit außergewöhnlichem Interesse der Öffentlichkeit - Zahlreiche Medien haben sich angesagt - Gerichtssaal bietet nur Platz für 114 Zuhörer - Knapp 40 für Presse reserviert

Bonn/Königswinter. Kaum ein Mordfall hat die Menschen in der gesamten Region in den vergangenen Jahren so erschüttert wie die Ermordung der 14-jährigen Hannah aus Königswinter-Oberdollendorf.

Am Dienstag beginnt vor dem Bonner Schwurgericht der Prozess gegen ihren mutmaßlichen Mörder, der den Ermittlern zufolge die grausame Tat vom 29./30. August in allen Einzelheiten und ohne ein Anzeichen von Gefühlsregung gestand ( der GA berichtete).

Angesichts der ungewöhnlich großen Anteilnahme in der Bevölkerung rechnet das Gericht mit einem außergewöhnlichen Interesse der Öffentlichkeit an diesem drei Tage dauernden Strafverfahren. Zahlreiche Medienvertreter haben bereits für den ersten Verhandlungstag ihr Erscheinen angekündigt, ab dem frühen Dienstagmorgen wird eine Reihe von Übertragungswagen der Funk- und Fernsehanstalten vor dem Gerichtsgebäude Stellung beziehen, um den ganzen Tag über ihre Hörer und Zuschauer über den Gang des Verfahrens zu unterrichten.

Wie üblich bei Gerichtsverfahren mit besonderer Öffentlichkeitswirksamkeit hat auch in diesem Fall der Schwurgerichtsvorsitzende, Udo Buhren, sitzungspolizeiliche Anordnungen erlassen - "im Interesse eines geordneten und sicheren Ablaufs des Verfahrens".

Die meisten Bestimmungen richten sich an die Presse, aber auch die Öffentlichkeit wird darüber informiert, dass der Gerichtssaal nur begrenzte Kapazitäten für das Publikum bietet: Von den 114 Zuhörerplätzen sind allein fast 40 Plätze für die Medienvertreter reserviert, die an diesem ersten Verhandlungstag darüber berichten werden, wie Staatsanwalt Michael Hermesmann die Anklage verliest und der Angeklagte Zdenek H. sich zu den Vorwürfen äußert.

Dem 25-jährigen Tschechen wird Mord, Freiheitsberaubung und besonders schwere Vergewaltigung vorgeworfen. Überdies sollen am ersten Prozesstag ermittelnde Polizeibeamte des Falles und der gerichtsmedizinische Gutachter gehört werden. Am zweiten Prozesstag, dem Mittwoch, werden weitere Polizeibeamte vernommen, dann soll der Lebensgefährte des Angeklagten gehört werden. Und schließlich wird Hannahs Vater den schweren Gang in den Zeugenstand gehen.

An diesem zweiten Tag wird auch der psychiatrische Sachverständige, der den Angeklagten auf seine Schuldfähigkeit untersucht hat, sein Gutachten erstatten. Und am Ende des Tages will das Schwurgericht die Schlussvorträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung entgegennehmen - und das letzte Wort des Angeklagten. Sein Urteil will das Gericht am 6. Dezember verkünden.

Dass dieser Prozess vor allem bei Hannahs Familie in Oberdollendorf, aber auch bei allen anderen Menschen wie Mitschülerinnen und -schülern, die dem Mädchen nahe standen, die ohnehin noch nicht verheilten Wunden wieder vollends aufreißen wird, macht dieses Verfahren zu einem besonders schwierigen.

Bei Gericht hofft man, dass den Gefühlen der Angehörigen seitens der Öffentlichkeit Rechnung getragen wird. Die Interessen der Familie werden im Prozess von einer erfahrenen Opfer-Anwältin wahrgenommen.

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