Knapp sieben Jahre Haft für Meckenheimer Vergewaltiger

Äußerlich war dem 49 Jahre alten Meckenheimer keine Regung anzusehen, als die Richter der 1. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht ihn am Mittwoch für sechs Jahre und neun Monate ins Gefängnis schickten.

Knapp sieben Jahre Haft für Meckenheimer Vergewaltiger
Foto: dpa (Symbolbild)

Meckenheim/Bonn. Äußerlich war dem 49 Jahre alten Meckenheimer keine Regung anzusehen, als die Richter der 1. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht ihn am Mittwoch für sechs Jahre und neun Monate ins Gefängnis schickten.

Der bislang nicht vorbestrafte Angestellte im öffentlichen Dienst wurde der Vergewaltigung, der gefährlichen Körperverletzung sowie der Freiheitsberaubung schuldig gesprochen. Der Angeklagte hatte Anfang April aufgrund von Stress auf der Arbeit, aber laut Urteil auch aus Frust darüber, dass er seit Jahren keine Beziehung mehr hatte, vor, sich das Leben zu nehmen. In dieser "depressiven Stimmung" kam eine 44 Jahre alte Bekannte zu Besuch.

Weil der Angeklagte noch einmal seine "sexuellen Bedürfnisse rücksichtslos ausleben" wollte, kam es zu einer laut Urteil "abscheulichen Vergewaltigung". Zunächst hatte er zwei Beruhigungstabletten aufgelöst und der Bekannten ins Eis gespritzt - ob er dies vorbereitet oder spontan den Entschluss dazu gefasst hatte, ließen die Richter offen.

Als die 44-Jährige nach Hause wollte, lockte der Täter sie zurück in die Wohnung, hielt ihr einen Elektroschocker vor und fesselte sie ans Bett. Es kam zu zwei Vergewaltigungen. Bei der zweiten hatte der Angeklagte dem Opfer eine durchsichtige Plastiktüte über den Kopf gezogen und diese mit Klebeband am Hals verschlossen.

"Er konnte sehen, dass sie Luftnot bekam, das hat ihn erregt", so der Kammervorsitzende Hinrich de Vries. Er zitierte die Frau: "Ich merkte bei jedem Atemzug, dass die Tüte an meinem Gesicht klebte. Mir stieg der Schweiß auf, ich bekam immer weniger Luft."

Nach etwa einer halben Minute hatte der als voll schuldfähig eingestufte Täter die Tüte entfernt. Doch das Martyrium für die Bekannte war noch nicht beendet: Der 49-Jährige hatte sie noch mehr als zwei Stunden ans Bett gefesselt.

Dann hatte er die Frau, die sich teilweise schon selbst von den Fesseln hatte befreien können, laufen lassen. Der anschließende Versuch des Mannes, sich in einem Waldstück das Leben zu nehmen, scheiterte. Daraufhin stellte er sich der Polizei. Einen minder schweren Fall - wie vom Verteidiger angenommen - sah das Gericht nicht. Auch der so genannte Täter-Opfer-Ausgleich konnte in den Augen der Richter nicht strafmildernd gewertet werden.

Zwar hatte sich der Angeklagte beim Opfer schriftlich entschuldigt und 14 000 Euro Schmerzensgeld gezahlt. Allerdings fehlte der aus rechtlicher Sicht notwendige "kommunikative Prozess", da die 44-Jährige die Entschuldigung nicht angenommen hatte.

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