Stopp abgelehnt Verwaltungsgericht erlaubt Arbeiten auf Insel Grafenwerth

Bad Honnef · Mit einem Zwischenentscheid hat das Verwaltungsgericht Köln bekräftigt: Die Stadt Bad Honnef muss die Vorarbeiten für den Umbau der Insel nicht stoppen. Die Entscheidung im Eilverfahren, das der BUND angestrengt hat, fällt in den nächsten vier Wochen.

 Einige Bäume auf Grafenwerth hat die Stadt gefällt.

Einige Bäume auf Grafenwerth hat die Stadt gefällt.

Foto: Frank Homann

Das Verwaltungsgericht Köln hat per Zwischenentscheidung seine Einschätzung der vergangenen Woche bekräftigt und den sofortigen Stopp der Arbeiten auf der Insel Grafenwerth abgelehnt. Das teilte der Rhein-Sieg-Kreis am Donnerstag mit. Eine endgültige Entscheidung im Eilverfahren soll in den nächsten vier Wochen fallen.

BUND fürchtet irreparable Schäden

BUND-Sprecher Achim Baumgartner teilte nun mit, für die Natur der Insel-Nordspitze sei die Entscheidung „unbefriedigend“, da bereits erfolgte Arbeiten nicht schadlos rückgängig gemacht werden können. Baumgartner bezieht sich auf die Bitte des Gerichts, die Stadt Bad Honnef möge unumkehrbare Schäden vermeiden; die Stadt sagte das zu.

Wie berichtet, klagt der BUND gegen die landschaftsrechtliche Befreiung, die der Kreis für die Umgestaltung erteilt hat. Er pocht darauf, dass die Arbeiten bis zu einem Urteil ruhen müssten. Grundsätzlich sieht der BUND durch die Umgestaltung die Schutzziele des Landschaftsschutzes auf der Insel verletzt.

Der Kreis sieht sich bestätigt

Der Kreis sieht sich durch den Zwischenbescheid des Gerichts bestätigt: Der BUND habe nicht glaubhaft gemacht, dass die Fortsetzung der Arbeiten zu Schäden führen würden, die nicht mehr rückgängig zu machen seien. Es komme entgegen der Auffassung des BUND nicht darauf an, jede Veränderung zu verhindern. Entscheidend sei, dass der Naturhaushalt in der Lage sei, seine früheren Funktionen wieder zu übernehmen.

So sei der Boden, auf dem die derzeitigen Erdarbeiten stattfinden, zu einem Großteil künstlich aufgeschüttet worden; natürlicher Boden sei nicht betroffen. In den übrigen Bereichen werde der Oberboden separat zwischengelagert und könne wieder aufgebracht werden.

Kostenrisiko für die Stadt

Auch seien keine unumkehrbaren Schäden der Vegetation zu befürchten; der Nordteil der Insel werde von Brennnesseln dominiert, die sich schnell regenerierten.

Das Gericht kündigte eine Entscheidung im Eilverfahren in etwa vier Wochen an. Erst dann stehe fest, ob die Klage des BUND dazu führt, dass die Bauarbeiten bis zu einem endgültigen Urteil im Klageverfahren gegen den Kreis ruhen müssten. „Die Ausführungen des Gerichts heben sich wegen ihrer Sachlichkeit von der Dramatik ab, die der BUND zu erzeugen versucht“, so Kreis-Umweltdezernent Christoph Schwarz.

Aus Baumgartners Sicht hat das Gericht aktuell nur bewertet, dass es der Stadt zumutbar und möglich sei, gegebenenfalls Rückbauten vorzunehmen. Damit steige „das Kostenrisiko für die Stadt erheblich an“; sie müsse befürchten, nicht nur ihre Förderung zu verlieren, sondern auch erhebliche Rückbauten zahlen zu müssen.

Laut Stadt birgt die Klage das Risiko eines Schadens für die Stadt. So ist die Zwei-Millionen-Euro-Förderung des Landes an Fristen gebunden. Auch Regressforderungen wegen bereits vergebener Aufträge seien möglich.

Nicht zuletzt sei dem Landschaftsschutz im Verfahren und in der Planung sorgfältig und nach Recht und Gesetz Rechnung getragen worden. Bürgermeister Otto Neuhoff begrüßte daher die Etappenentscheidung des Gerichts: „So können die Bau- und Pflanzarbeiten fortgesetzt werden.“

Baumgartner hofft nun, „dass die Stadt ihre Zusicherung gegenüber dem Gericht, keine irreversiblen Schäden anzurichten, ernst nimmt und auf Wegebaumaßnahmen bis zur Entscheidung des Gerichts verzichtet. Der Gerichtsbeschluss lässt die Wegebauarbeiten allerdings zu“,. teilte er mit.

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