Brandanschlag in Königswinter Camper wegen schwerer Körperverletzung angeklagt

Bonn/Königswinter · Er soll seine Lebensgefährtin erst in Brand gesetzt und die Frau dann vor dem Tod bewahrt haben. Vor dem Landgericht Bonn muss sich ein 49-jähriger Dauercamper aus Königswinter verantworten.

Es war eine dramatische Nacht auf dem Campingplatz in Pleiserhohn, als am 25. September 2018 ein Wohnwagen explosionsartig in Flammen aufging. Autoreifen und Gasflaschen knallten durch die Hitze so laut, dass sämtliche Bewohner – zwölf sollen es damals gewesen sein – aus dem Schlaf gerissen wurden.

Die meterhohen Flammen bedrohten zudem Nachbarparzellen, Buschwerk und Caravans. 50 Einsatzkräfte löschten das Feuer, kümmerten sich vor allem aber um die lebensgefährlich verletzte Frau, der der heimtückische Brandanschlag gegolten hatte. Davon geht die Bonner Staatsanwaltschaft aus, die einen 49-Jährigen wegen besonders schwerer Brandstiftung und schwerer Körperverletzung angeklagt hat.

Wie Gerichtssprecher Tobias Gülich am Mittwoch mitteilte, soll es in der Tatnacht zu einem heftigen Streit zwischen dem Garten- und Landschaftsbauer und seiner Lebensgefährtin gekommen sein, mit der er seit Anfang 2018 einen Campingwagen bewohnte. Angeblich soll die 50-Jährige ihm vorgeworfen haben, mit einem 42-Jährigen, der ebenfalls dauerhaft auf dem Campingplatz wohnte, ein homosexuelles Verhältnis zu haben. Zudem hatte sie ihm gedroht, sich von ihm zu trennen und zurück in ihre Heimat zu ziehen.

Die Freundin im Wohnwagen mit Sprit übergossen

Darauf soll der Angeklagte zunächst seinen Hund aus dem Wohnwagen geholt und in seinem Auto gesichert haben, mit einem vollen Benzinkanister zurückgekehrt sein und die 50-Jährige in der Sitzecke des Caravans mit dem Sprit begossen haben, obwohl er wusste, dass auf dem Tisch eine Kerze brannte. Es kam sofort zur Stichflamme, die den gesamten Wohnwagen explosionsartig in Brand setzte: Die 50-Jährige stand in Flammen.

Da bekam der 49-Jährige doch Panik: Er nahm die Freundin an die Hand, zerrte sie aus dem Wohnwagen und löschte die Flammen, um sie – laut Anklage – vor dem „sicheren Tod zu retten“. Fast zu spät: 36 Prozent ihrer Haut wurden verbrannt, sie erlitt schwerste Verbrennungen zweiten und dritten Grades im Gesicht, an Hals, Armen und Beinen. Es bestand Lebensgefahr. In der Nacht noch wurde sie in die Spezialklinik nach Köln-Merheim geflogen. Sie wird – so die Ermittler – dauerhaft entstellt bleiben.

Wegen der „Rettung“ seiner Lebensgefährtin muss sich der 49-Jährige, der die Tat sofort gestanden hatte, nicht wegen eines Tötungsdeliktes verantworten, da er vom Tötungsversuch zurückgetreten sei. Dennoch muss der Angeklagte, der seit der Tatnacht in Untersuchungshaft sitzt, mit einer Freiheitsstrafe zwischen fünf und 15 Jahren rechnen. Der Prozess findet vor der 1. Großen Strafkammer des Bonner Landgerichts statt.

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