Polizei rät: Auto stehen lassen Schon geringe Mengen Alkohol beeinträchtigen

SIEBENGEBIRGE · Mit einer Anzeige rechnen muss eine 49-Jährige, die die Polizei am Mittwoch gegen 17.45 Uhr in Königswinter auf der Siebengebirgsstraße kontrolliert hat. Wie die Polizei am Donnerstag mitteilte, wurde aus Anlass der allgemeinen Verkehrskontrolle bei der Fahrerin auch ein Alkoholtest durchgeführt.

Dabei stellte sich heraus, dass die Frau 0,6 Promille Alkohol im Blut hatte. Ein weiterer Test in der Wache in Ramersdorf bestätigte das Ergebnis. Da der Promillewert unter 1,1 Promille war, liegt in diesem Fall keine absolute Fahruntüchtigkeit vor. Die Fahrerin zeigte auch keine Ausfallerscheinungen, eine Blutprobe war nicht nötig. Eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wurde dennoch aufgenommen.

Die Polizei weist darauf hin, dass an den Karnevalstagen vermehrt Alkoholkontrollen durchgeführt werden und appelliert an alle Jecken, das Auto auch nach geringen Mengen Alkohol stehen zu lassen. Wer betrunken fährt, gefährde sich und andere, so die Beamten.

Im vergangenen Jahr überprüften die Bonner Polizisten zwischen Weiberfastnacht und Aschermittwoch mehrere Hundert Autofahrer. 13 Fahrzeugführer hatten sich alkoholisiert hinters Steuer gesetzt. Für sie endeten die Karnevalstage mit der Abgabe des Führerscheins, mit Geldstrafen und langen Fahrverboten.

Die Polizei rät, Fahrzeuge nach feuchtfröhlichen Feiern generell stehen zu lassen. Den Heimweg sollte man mit Bus und Bahn planen oder im Falle eines Falles ein Taxi nehmen. So gerate man erst gar nicht in Versuchung, sich alkoholisiert hinters Lenkrad zu setzen.

Auch bei Restalkohol sei Vorsicht geboten: Pro Stunde baue der Körper je nach Konstitution etwa 0,1 Promille Alkohol ab. Wer also um 1 Uhr mit 1,5 Promille zu Bett geht, hat um 7 Uhr immer noch 0,9 Promille Alkohol im Blut und damit deutlich zu viel.

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