Kindergarten und Ganztag Kitagebühren in Bornheim sollen nicht steigen

Bornheim · Die Stadt Bornheim erarbeitet eine Elternbeitragssatzung für Kitas, Kindertagespflege und Offene Ganztagsschule. Hintergrund sind gesetzliche Vorgaben und Service-Überlegungen.

 Die Beitragssatzung für Bornheimer Kindertagesstätten soll für die Eltern transparenter werden. FOTO: DPA

Die Beitragssatzung für Bornheimer Kindertagesstätten soll für die Eltern transparenter werden. FOTO: DPA

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. Eine bessere Übersicht für die Eltern und ein „ressourcenschonender“ Effekt für die Verwaltung: Mit der Erarbeitung einer neuen, gemeinsamen Elternbeitragssatzung für Kitas, Kindertagespflege und Offene Ganztagsschule im Primarbereich will die Stadt Bornheim effizienter und bürgerfreundlicher werden.

Einstimmig brachten der Jugendhilfeausschuss und der Ausschuss für Schule, Soziales und demografischen Wandel jetzt einen entsprechenden Vorstoß der Verwaltung auf den Weg. Bisher erfolgte auf der Grundlage getrennter Satzungen eine getrennte Bearbeitung der Unterlagen die festlegen, wie viel Geld Eltern im Monat für die Betreuung ihrer Kinder ausgeben müssen.

Nach Einkommen gestaffelt

Die Beiträge sind jeweils nach Einkommen gestaffelt. Mit einer gemeinsamen Satzung soll nun das Ziel erreicht werden, dass eine Familie mit mehreren Kindern nur einmal ihre Unterlagen einreichen muss und nur noch einen Bescheid erhält. „Sowohl für die Stadt also für die Eltern soll es einfacher werden“, resümierte Bornheims Beigeordnete Alice von Bülow. Weil ab dem Kindergartenjahr Änderungen beim Kinderbildungsgesetz (Kibiz) geplant sind, wäre eine Überarbeitung der Elternbeitragssatzungen im Bereich Kitas und Tagespflege sowieso erforderlich gewesen.

Aktuell müssen 19 Prozent der Betriebskosten für Kitas über Elternbeiträge bezahlt werden. Zahlen die Eltern weniger, wird der Rest – als freiwillige Leistung – aus der Stadtkasse bezahlt. Vor der letzten Erhöhung der Kita-Beiträge im November 2016 lag der Deckungsgrad nach Angaben der Stadt Bornheim bei 15,85 Prozent, aktuell beträgt er 18,93 Prozent. Nach den Plänen der schwarz-gelben Landesregierung soll mit der Kibiz-Änderung die Beitragsquote von 19 Prozent auf voraussichtlich 16,4 Prozent reduziert werden.

Kommunalaufsicht muss zustimmen

Ob Bornheimer Eltern dadurch weniger Zahlen müssen, ist noch offen, denn auf der anderen Seite der Rechnung muss beispielsweise die Steigerung der Personalkosten in den Kitas berücksichtigt werden. „Wo wir landen, wissen wir heute noch nicht“, erklärte die Beigeordnete Alice von Bülow. „Eine Erhöhung der Gebühren ist nicht beabsichtigt“. In jedem Fall muss die Kommunalaufsicht der neuen Regelung zustimmen, weil sich Bornheim in der Haushaltssicherung befindet. Zeigen wird sich auch noch, was es für den städtischen Haushalt bedeutet, dass die schwarz-gelbe Landesregierung den Eltern ein zweites beitragsfreies Kita-Jahr ermöglicht hat.

Überlegt werden soll zusätzlich eine Neuordnung der einkommensabhängigen Staffelung der Elternbeiträge. „Viele Eltern empfinden die bisherige Staffelung als ungerecht“, betonte Nicola Lichius als Vorsitzende Jugendamtselternbeirats. Als Kritikpunkt brachte sie vor, dass die Tabelle bei einem Einkommen von 85 000 aufhöre. „Es gibt aber nicht wenige Familien mit einem höheren Einkommen“, so Lichius.

Sie regte an, dass Verwaltung und Politik eine prozentuale Abrechnung in Betracht ziehen solle. Diese sei für Eltern besser nachzuvollziehen. Auch bei den OGS macht sich die Stadt Gedanken über die Beiträge. Diese sind mit 180 Euro gedeckelt. Dieser Höchstbetrag wird ab einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 55 000 Euro fällig. Die OGS-Beiträge hatte die Stadt letztmalig zum Schuljahr 2015/2016 erhöht.

Ergebnisse sollen im November vorliegen

In beiden Ausschüssen ging die Abstimmung über den Verwaltungsvorstoß einstimmig und ohne große Diskussion über die Bühne – was nicht heißt, dass um die neue Satzung nicht noch rege gerungen werden könnte. Der Entwurf soll im Rahmen von Workshops mit Vertretern der Elternschaft, der jugend- und schulpolitischen Sprecher der Fraktionen, Vertretern der Grundschulen sowie OGS-Trägern und der Verwaltung vorberaten werden. Als Vergleich könnten die Städte Köln und Bonn herangezogen werden, die bereits über gemeinsame Elternbeitragssatzungen verfügen.

Im November 2019 will die Verwaltung die neue Satzung in den Jugendhilfeausschuss einbringen. „Das Ziel ist, dass den Eltern Anfang 2020 klar sein soll, was sie ab dem Kita-Jahr 2020/21 zahlen müssen“, hatte Wolfgang Henseler in der vergangenen Woche im Gespräch mit dem GA erklärt.

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