Kommentar zum Bornheimer Rheinufer Zulasten der Anlieger

Meinung | Bornheim · Die Sanierung des abrutschgefährdeten Bornheimer Rheinufers zwischen Widdig, Uedorf und Hersel lässt weiter auf sich warten. Der Grund: Nach wie vor ist nicht geklärt, ob der Bund oder das Land die Kosten übernimmt.

 Ein Schild warnt vor einem möglichen Hangabrutsch.

Ein Schild warnt vor einem möglichen Hangabrutsch.

Foto: Christoph Meurer

Es ist ein Unding, dass das Land NRW und der Bund ihren Streit um die Sanierung des Bornheimer Rheinufers auf dem Rücken der dortigen Anlieger austragen. Nichts anderes passiert gerade. Zwar erfolgten bekanntlich Arbeiten, um das Rheinufer provisorisch zu stützen, doch immer noch streiten sich die Parteien darum, wer diese zu bezahlen hat. Vor Beginn der Arbeiten hatten Land und Bund einen Vertrag geschlossen, dass man sich die Kosten zunächst teilt und später gerichtlich klären lässt, wer alles bezahlen muss.

Bislang hat das dafür angesetzte Güterichterverfahren offenbar noch keine Lösung zutage gebracht. Allerdings kann man nicht davon ausgehen, dass die um einiges teurere endgültige Sanierung des Rheinufers angegangen wird, bevor der Streit um das Provisorium abschlossen ist. Aus Sicht von Land und Bund kann man das nachvollziehen. Schließlich kann durch ein Mediationsverfahren oder ein Urteil ein Präzedenzfall für die richtig teuren Arbeiten geschaffen werden, um das Rheinufer dauerhaft standfest zu machen. Bis am Ufer also Arbeiter und Maschinen anrücken, wird noch sehr viel Wasser den Rhein hinunterfließen.

Für die Anlieger bedeutet das allerdings, dass sie weiter in der Ungewissheit leben müssen, ob das Rheinufer nicht doch irgendwann abrutscht und ihre Grundstücke in Mitleidenschaft zieht – eine mit Sicherheit nur schwer erträgliche Situation. Warum schließen Land und Bund nicht einen weiteren Vertrag? Die Kosten auch für die endgültige Rheinufersanierung werden ebenso zunächst geteilt und später vor Gericht diskutiert. Dann können Land und Bund ihren Streit in dieser Sache bis in die letzte Instanz ausfechten, während die Arbeiten indes schon beginnen könnten. Und die Rheinanlieger in Bornheim müssten nicht mehr mit bangen Blicken zum Fluss hinunterschauen.

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