Neubaugebiet in Meckenheim Am Steinbüchel beginnt der Endausbau

MECKENHEIM-MERL · Ab nächster Woche sollen die Arbeiten im Neubaugebiet starten. Dann sollen holprige Straßen der Vergangenheit angehören und nachts Straßenlaternen leuchten. Ende des Jahres soll alles fertig sein.

 Im Neubaugebiet Auf dem Steinbüchel in Merl sollen holprige Straßen bald der Vergangenheit angehören.

Im Neubaugebiet Auf dem Steinbüchel in Merl sollen holprige Straßen bald der Vergangenheit angehören.

Foto: Axel Vogel

Nächste Woche sollen nach monatelangen Verzögerungen die Arbeiten für den Endausbau im Neubaugebiet Merl-Steinbüchel beginnen. Das hat der Geschäftsführer der Werretal-Urbanisations-GmbH, Udo Helling, mitgeteilt. Nachdem die Zusammenarbeit mit der ursprünglich mit dem Bau beauftragten Firma im Rechtsstreit geendet hatte, sei nun eine neue Baufirma gefunden. Der entsprechende Vertrag sei unterzeichnet, bestätigte Helling. Er sei sich bewusst, dass er die Nachfrist bis Ende August, die die Stadt ihm zur Fertigstellung eingeräumt hatte, nicht werde einhalten können, sagte Helling. Doch habe ihm der neue Vertragspartner zugesagt, dass bei entsprechender Witterung die Arbeiten bis Ende des Jahres abgeschlossen werden könnten.

Inzwischen verfüllt worden sei „das Loch“, das zwischen dem Neubaugebiet und der alten Bebauung am Zypressenweg geklafft hatte, berichtete Helling. Das Neubaugebiet auf dem früheren Sportplatz ist neben den beiden Nahversorgungsmärkten wesentlicher Bestandteil der Rahmenkonzeption Merl-Steinbüchel. Der Erste Spatenstich für die Wohnbebauung fand 2013 statt.

Seit 2014 warten die Bewohner darauf, dass der Endausbau erfolgt, die holprigen Baustraßen, denen schon einige Ölwannen zum Opfer gefallen sind, der Vergangenheit angehören und die Straße nachts vom Licht der Straßenlaternen erhellt wird. Heiß herbeigesehnt wird auch die Rampe zur Fußgängerbrücke über die Gudenauer Allee, die den Steinbüchel mit seinen Nahversorgungsmärkten, Schulen und Kirchen mit Alt-Merl verbindet.

Über die Ausführung dieser Rampe besteht noch Uneinigkeit zwischen der Stadt und Investor Helling, der das Bauwerk nun „ohne Anerkennung der Rechtspflicht“ errichten möchte. Während früherer Rechtsstreitigkeiten hatte Helling bereits die Rechtsgültigkeit des von ihm mit der Stadt geschlossenen Erschließungsvertrags bezweifelt.

Die Frist, die der Werretal-Urbanisations-GmbH vertraglich für den Endausbau gesetzt worden war, war am 30. Juni verstrichen. Die Stadt hatte daraufhin eine übliche Nachfrist bis Ende August gewährt. Danach besteht die Möglichkeit für die Stadt Meckenheim, eine „Ersatzvornahme“ zu tätigen und den Endausbau selbst zu beauftragen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort