Geständnis vor Gericht Alkoholisierter 21-Jähriger beschädigte Auto in Rheinbach

Rheinbach · Am 19. April war ein 31-Jähriger mit seinem Wagen auf der Hauptstraße in Rheinbach unterwegs, als ihm mitten auf der Fahrbahn ein Fußgänger entgegen kam. Der 21-Jährigewich nicht aus, sondern schlug und trat gegen das Auto. Nun gestand er vor Gericht.

 Ein 21-Jähriger hat vor Gericht zugegeben, ein Auto in Rheinbach beschädigt zu haben.

Ein 21-Jähriger hat vor Gericht zugegeben, ein Auto in Rheinbach beschädigt zu haben.

Foto: picture alliance/dpa/David-Wolfgang Ebener

Eine solche Situation möchte wohl niemand erleben: Am 19. April war ein 31-Jähriger mit seinem Wagen auf der Hauptstraße in Rheinbach unterwegs, als ihm mitten auf der Fahrbahn ein Fußgänger entgegen kam. Der Mann wechselte auch auf entsprechende Handzeichen nicht auf den Bürgersteig. Vielmehr schlug er aus heiterem Himmel mit der flachen Hand auf die Windschutzscheibe und trat gegen das Fahrzeug. Schaden: 1160,31 Euro.

Nun saß der rabiate Fußgänger vor dem Strafrichter des Rheinbacher Amtsgerichts. Ohne Umschweife zeigte sich der 21-Jährige geständig. „Das stimmt so. Das war eine ganz dumme Sache von mir.“ Als Grund für seine Attacke gab der junge Mann an, dass er den Autofahrer schlicht verwechselt habe. Er sei feiern gewesen und habe dabei reichlich Alkohol getrunken, „so zwei Flaschen Wodka“. Später sei es vor einer Diskothek zu Streitigkeiten gekommen, in deren Verlauf er von jemandem „eins aufs Auge“ bekommen habe.

Als dann der 31-Jährige mit dem Auto auf der Hauptstraße gekommen sei, habe er diesen fälschlicherweise für seinen Kontrahenten gehalten – und auf die Windschutzscheibe geschlagen und gegen das Fahrzeug getreten. Der Anwalt wollte von seinem Mandanten „auf einer Skala von Null bis zehn“ wissen, wie betrunken er denn nach eigener Einschätzung gewesen sei. Die Antwort fiel kurz und knapp aus: „8,5!“

Wie der 31-Jährige im Zeugenstand sagt, habe sich der Angeklagte schon am nächsten Tag bei dem Geschädigten entschuldigt, aber auch gleich gesagt, dass er das Geld nicht habe, um den Schaden zu begleichen. Seinen Ausbildungsplatz hatte der 21-Jährige verloren, als er seinem Arbeitgeber gestehen musste, dass er wegen Körperverletzung in zwei Fällen rechtskräftig zu eineinhalb Jahren Haft nach Jugendstrafrecht verurteilt worden war. Die Bewährung wurde inzwischen widerrufen, und er muss die Haft demnächst antreten. Für die jetzt angeklagte Sachbeschädigung hat ihm der Strafrichter seinen hohen Alkoholkonsum zwar „deutlich strafmildernd“ angerechnet, dennoch muss er eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen à zehn Euro sowie Schadensersatz von 1160,31 Euro zahlen und die Gerichtskosten tragen.

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