Tod im Monte Mare Mutter eines vierjährigen Jungen wird nicht bestraft

RHEINBACH/BONN · Der Tod eines vierjährigen Jungen im Rheinbacher Schwimmbad Monte Mare hat für die Mutter kein juristisches Nachspiel. Wie die Bonner Staatsanwaltschaft auf Anfrage mitteilte, hat sie ihre Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen gegen die Frau aus Rösrath eingestellt.

Am 29. Juli hatten Badegäste das Kind plötzlich bäuchlings im Wasser des Nichtschwimmerbeckens treiben sehen. Nachdem sie zunächst davon ausgingen, der Junge tauche, erkannten sie schnell, dass etwas nicht stimmte. Der Junge wurde aus dem Wasser geholt, reanimiert und in die Bonner Uniklinik gebracht, wo er drei Tage später starb.

Nach Augenzeugenberichten soll die Mutter erst nach einer Weile herbei geeilt sein und erkannt haben, dass es sich bei dem leblosen Kind um ihren Sohn handelte. Das aber bestritt die Mutter laut Staatsanwaltschaft in ihrer Aussage über ihren Anwalt und erklärte: Sie habe ihren Sohn nie längere Zeit aus den Augen gelassen.

Und das, so die Staatsanwaltschaft, habe ihr Begleiter bestätigt. Außerdem, so die Mutter laut Staatsanwaltschaft, habe ihr Sohn sich schon ganz gut über Wasser halten können.

Für die Staatsanwaltschaft stand nun fest: Es sei ihr nicht zu widerlegen, dass sie ihr Kind im Auge behalten habe, auch wenn sie das nicht vom Beckenrand aus getan habe. Damit aber stehe fest, so die Staatsanwaltschaft, der Mutter sei eine Aufsichtsverletzung nicht "mit einer für eine Anklage erforderlichen Wahrscheinlichkeit" nachzuweisen.

Außerdem befand die Staatsanwaltschaft: Selbst wenn man unterstelle, dass die Mutter ihre Aufsichtspflicht verletzt habe, so lasse sich nicht mit Sicherheit nachweisen, dass das den Tod ihres Kindes verursacht hatte.

Darüber hinaus hatte die Staatsanwaltschaft geprüft, ob die Mitarbeiter des Monte Mare eine Schuld treffe. Das Ergebnis, so die Behörde gestern: Das Schwimmbadpersonal sei für den Tod des Kindes nicht verantwortlich.

Nach dem tödlichen Badeunfall hatte Thomas Stockhorst von der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft im GA-Interview an Eltern appelliert, Kinder im Schwimmbad nicht aus den Augen zu lassen. Selbst Kinder mit Seepferdchen und bronzenem Schwimmabzeichen bräuchten noch ein gewisse Aufsicht.

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