Neues System mit „2G plus“ Rheinland-Pfalz führt neue Corona-Warnampel ein

Mainz · Neben der Inzidenz der Corona-Infektionen wird künftig auch die Lage in den Kliniken berücksichtigt. Aus drei Leitgrößen ergibt sich, in welcher Warnstufe sich ein Kreis oder eine Stadt befindet.

 Symbolbild.

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Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Der Alltag in der Pandemie wird in Rheinland-Pfalz ab Sonntag von einer Corona-Warnampel gesteuert, die neben der Zahl der Infektionen auch die Belegung der Krankenhäuser berücksichtigt. Dabei gebe es für Geimpfte und Genesene „ein sehr großes Stück Normalität“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in Mainz. Allen anderen solle bei einem negativen Test ebenso eine Teilnahme an Veranstaltungen oder der Besuch von Restaurants ermöglicht werden, allerdings in einem geringeren Umfang.

Rheinland-Pfalz habe ein System entwickelt, das sich als „2G plus“ verstehe, sagte Dreyer. Dabei ist der Zugang zu weiten Teilen des öffentlichen Lebens für Geimpfte und Genesene (2G) frei. Zusätzlich wird einer begrenzten Zahl von Menschen der Zugang ermöglicht, die weder geimpft noch genesen sind, aber einen negativen Test vorweisen können. Dabei trage das Land auch dem Umstand Rechnung, dass manche Menschen aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden könnten, erklärte Dreyer. Kinder bis einschließlich elf Jahren zählen nicht mit, da eine Impfung derzeit erst ab 12 Jahren zugelassen ist.

Dreyer bedauerte, dass keine bundesweite Einigung auf eine einheitliche Warnampel möglich gewesen sei. In vielen Ländern werde es aber ähnliche Regelungen wie in Rheinland-Pfalz geben. Das Land trete nun in eine neue Phase der Pandemiebekämpfung ein. „Grundsätzlich gilt in allen Warnstufen, dass Menschen, die immunisiert sind, so viel Normalität wie möglich zurückhaben sollen“, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD). „Unsere Impfquote hat noch nicht eine Größenordnung erreicht, dass wir entspannt in den Herbst blicken können.“

Die ab Sonntag gültige neue Corona-Landesverordnung berücksichtigt drei Leitindikatoren. Die bekannte Sieben-Tage-Inzidenz sei weiter ein Seismograph, der anzeige, „wie dynamisch das Virus in der Bevölkerung unterwegs ist“, sagte Hoch. Als zweiter Wert wird nun auch die Hospitalisierungsinzidenz herangezogen, also die Covid-Krankenhausfälle pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. Als dritter Faktor für die Bemessung der Warnstufen kommt noch der prozentuale Anteil von Menschen mit Covid-19 auf den Intensivstationen der Krankenhäuser hinzu.

Für alle drei Faktoren wurden konkrete Werte für die drei Warnstufen festgesetzt. Die Warnstufen 1, 2 und 3 werden erreicht, wenn mindestens zwei der drei Leitindikatoren auf dem jeweiligen Level sind.

„Wir haben uns schon länger dafür stark gemacht, dass die Hospitalisierungsrate und die Auslastung der Intensivstationen eine zentrale Rolle in der Risikobewertung spielen“, sagte Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt (FDP) der Deutschen Presse-Agentur. „Die Aussagekraft der reinen Inzidenz ist - und das ist ein Erfolg der Impfkampagne – inzwischen zu einseitig.“ Ein neuerlicher Lockdown sei für die Landesregierung keine Option mehr. Im Einzelnen gelten unter anderem künftig diese Bestimmungen:

Öffentlicher Raum

gleichzeitiger Aufenthalt von maximal 25 Menschen, wobei Immunisierte nicht mitgerechnet werden. In Warnstufe 2 sind maximal 10, in Warnstufe 3 maximal 5 Personen zugelassen.

Veranstaltungen Innen

Maximal 250 Menschen, wobei Immunisierte nicht mitgerechnet werden. In Warnstufe 2 sind maximal 100, in Warnstufe 3 maximal 50 Personen zugelassen.

Veranstaltungen Aussen

Maximal 1000 Teilnehmer mit festen Plätzen, wobei Immunisierte nicht mitgerechnet werden. In Warnstufe 2 sind maximal 400, in Warnstufe 3 maximal 200 Personen zugelassen.

Gastronomie

Gleichzeitiger Aufenthalt von maximal 25 Menschen ohne Maske im Innenbereich, wobei Immunisierte nicht mitgerechnet werden. In Warnstufe 2 sind maximal 10, in Warnstufe 3 maximal 5 Personen zugelassen. Im Außenbereich entfällt nach Angaben Hochs die Testpflicht.

Schulen

Bei Warnstufe 1 besteht lediglich eine Maskenpflicht im Gebäude, nicht aber am Platz und im Freien. Bei Warnstufe 2 besteht die Maskenpflicht in den weiterführenden Schulen auch am Platz, also während des Unterrichts im Klassenraum. Erst in der Warnstufe 3 müssen auch die Kleinen in der Grundschule eine Maske im Unterricht tragen.

(dpa)
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