27-Jähriger fuhr unter Einfluss von Heroin

Rheinbacher Amtsgericht verurteilt Drogenabhängigen für Unfallflucht und Fahruntauglichkeit

Rheinbach. Zunächst unter Methadon-Einfluss fuhr der damals 27-jährige Oliver H. Ende Oktober 1999 von Flamersheim nach Bonn, um sich Heroin zu beschaffen. Als er dort von einem Zivilfahnder aufgescheucht wurde, raste er mit seinem Kleinlaster los, schob ein Auto zur Seite und floh Richtung Rheinbach/Meckenheim. Auf einem Feldweg spritzte er sich das Heroin und fuhr weiter. Als die Polizei ihn in Hardt-Sürst stellte, hatte er bereits aufgrund seines Drogenkonsums Ausfallerscheinungen. Am Mittwoch verurteilte das Rheinbacher Amtsgericht den 29-Jährigen zu 50 Tagessätzen zu je fünf Mark sowie einer neunmonatigen Führerschein-Sperre. Die Ausfallerscheinungen bestätigten vor Gericht ein Polizist und ein Gutachter, dem Richter Ulrich Schulte-Bunert Glauben schenkte. Damit widersprachen die beiden dem 29 Jahre alten Angeklagten, der sich wegen des Vorwurfs der Unfallflucht und des vorsätzlichen Fahrens unter Drogeneinfluss zu verantworten hatte. Der versuchte zu erklären, dass er sehr wohl fahrtauglich gewesen sei. Offen erzählte er seine Lebensgeschichte, von seinem schwierigen familiären Umfeld und seiner Drogenlaufbahn.

Immer habe er Ärger, aber auch Pech gehabt, in der Schule und auch bei seinen späteren Arbeitgebern. Zwei Lehren brach er ab und arbeitete dann als Lastwagen-Fahrer bei verschiedenen Firmen, immer wieder von Phasen der Arbeitslosigkeit unterbrochen. Anfang der 90er Jahre sei er zwar drogenabhängig geworden, habe aber weiter arbeiten können. "Wenn ich auf Entzug gewesen wäre, dann wäre ich fahruntauglich gewesen."

Das gelte auch für Methadon, das er seit 1997 genommen habe, um von der Droge loszukommen. Gewohnt habe er zu dem bei einem väterlichen Freund in Hardt-Sürst, einem Rheinbacher Stadtteil. "Aber an diesem Morgen hatten wir Streit", so Oliver H.. Aus Wut habe er beschlossen, Heroin zu besorgen. In Flamersheim habe er bei seiner Ärztin sein Methadon eingenommen und sei dann nach Bonn gefahren. Ziel sei eigentlich die Quantiusstraße gewesen, aber da dort Zivilfahnder - er habe sie an ihren Funkgeräten erkannt - unterwegs gewesen seien, habe er an der Dechenstraße geparkt.

"An der Ecke stand ein Dealer, den ich vom Sehen kannte." Als Oliver H. mit diesem ins Geschäft gekommen sei, habe plötzlich jemand mit der Hand durch das offene Fenster des Kleinlasters auf seine Brust geschlagen und gerufen: "Stehen bleiben!" Aber "aus Angst" und "Schrecken" habe er Gas gegeben, Menschen auf der Straße sprangen beiseite. Als vor ihm ein Auto quer stand, und der Fahrer trotz Hupens nicht Platz machte, schob er das Fahrzeug beiseite, so der Angeklagte. Dabei touchierte er mit seinem Wagen auch ein anderes Auto. Um sich zu beruhigen, habe er sich dann vor Rheinbach das Heroin gespritzt. Zunächst sei er nach Kirchheim gefahren, um sich von einer Bekannten beraten zu lassen. Die habe sich zu ihm ins Fahrzeug gesetzt, um ihm zu Hause in Hardt-Sürst beizustehen. Doch da wartete schon die Polizei. Seine Aussagen wurden von denen der Zeugen bestätigt, auch von dem Zivilfahnder, der erklärte, dass er sich tatsächlich nicht als Polizist zu erkennen gegeben habe.

Die Aussagen des Polizisten, der Oliver H. bei seiner vorübergehenden Festnahme als körperlich schwer angeschlagen bezeichnete, wurden vom Sachverständigen bestätigt. Aber anders als die Staatsanwaltschaft, die dem jungen Mann Vorsatz vorwarf und neben einer Geldstrafe eine Führerscheinsperre von einem Jahr forderte, wertete der Richter das Fahren unter Drogeneinfluss als Fahrlässigkeit: "Es gibt kein Grund anzunehmen, dass Sie gefahren sind, obwohl sie gewusst haben, dass Sie nicht mehr fahrtüchtig sind." Deshalb erhielt Oliver H. - er ist inzwischen in einer Therapie und verfügt über kein Einkommen - neben der Geldstrafe die neunmonatige Führerscheinsperre. Den Führerschein selbst musste der Angeklagte erst am Mittwoch abgeben. Offensichtlich durch ein Versehen war dieser dem Angeklagten nur zwölf Tage nach seiner Festnahme wieder zugeschickt worden.

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