"Niemand zahlt ohne Not"

Siegburger Grüne und SPD werten Kriegers Schritt als Schuldanerkenntnis

  Mangelndes  Unrechtsbewusstsein sprechen die Grünen Siegburgs Bürgermeister Rolf Krieger zu.

Mangelndes Unrechtsbewusstsein sprechen die Grünen Siegburgs Bürgermeister Rolf Krieger zu.

Foto: Arndt

Siegburg. (as) 25 000 Euro zahlen muss Rolf Krieger, damit die Staatsanwaltschaft Bonn das Ermittlungsverfahren wegen Untreue einstellt. Am Dienstag meldeten sich SPD und Grüne zu Wort und gehen mit Siegburgs Bürgermeister hart ins Gericht.

Beide Oppositions-Fraktionen sehen in der Zahlung ein Schuldanerkenntnis des CDU-Mannes. "Niemand zahlt ohne Not einen derart hohen Betrag aus eigener Tasche, wenn ihn nicht zumindest ein schlechtes Gewissen plagt", mutmaßt Sozialdemokrat Frank Sauerzweig.

"Kriegers Zahlung steht in keinem Verhältnis zum immensen Schaden, der in seiner Amtszeit in Sachen Krankenhaus entstanden ist. Dass er jetzt zahlt, zeigt, dass er dem Risiko eines Prozesses aus dem Weg gehen will", kommentieren die beiden Grünen Astrid Thiel und Hans-Werner Müller. Dass Krieger nun versuche, in die Rolle des Märtyrers zu schlüpfen, "zeugt von einem mangelnd ausgeprägten Unrechtsbewusstsein".

Wie der General-Anzeiger berichtete, sieht die Staatsanwaltschaft sehr wohl "hinreichenden Tatbestand", stellt das Verfahren aber nach Paragraf 153 a Strafgesetzbuch ein. Dem Vorwurf der Untreue mussten sich mit Krieger insgesamt sechs Personen stellen, darunter ehemalige Geschäftsführer des Krankenhauses sowie dessen Aufsichtsratsvorsitzender Michael Jakobs. Im Kern geht es darum, dass Zuschüsse des Landes an das Krankenhaus zweckentfremdet für den Bau der Herzklinik verwandt worden waren.

Krieger, dessen Amtszeit mit der Kommunalwahl im kommenden September endet, sollte nach Meinung der Grünen schon jetzt zurücktreten, wolle er Schaden von der Stadt abwenden. In seiner Funktion als Bürgermeister habe er seine Parteifreunde in Krankenhaus-Geschäftsführung, -Aufsichtsrat und in der CDU-Mehrheitsfraktion unkritisch schalten und walten lassen.

Die Schuldenlast von mehr als 100 Millionen Euro "werden Stadt und Steuerzahler noch mindestens 30 Jahre teuer zu stehen kommen". Bekanntlich hatte erst die Intervention des damaligen Ministerpräsidenten Wolfgang Clement und die Übertragung des Krankenhauses an den Fresenius-Konzern den finanziellen Kollaps verhindern können.

Paragraf 153

Nach § 153 der Strafprozessordnung kann ein Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten das Verfahren einstellen. Voraussetzung dafür ist,

  • dass es sich um ein Vergehen handelt, also um ein Delikt, das im Mindestmaß mit Geldstrafe oder Haft unter einem Jahr bedroht ist,
  • dass die Auflagen das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung beseitigen,
  • dass die Schuld nicht zu schwer ist.

Als Auflagen kommen die Wiedergutmachung des entstandenen Schadens, die Zahlung eines Geldbetrags an die Staatskasse oder an soziale Einrichtungen sowie gemeinnützige Leistungen in Betracht.

Die Zustimmung des Angeklagten bedeutet kein Schuld-Eingeständnis und zieht keine Vorstrafe nach sich. Stellt das Gericht ein Strafverfahren nach dieser Vorschrift ein, so ist der Beschluss nicht anfechtbar und damit rechtskräftig.

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