Rechtsanspruch auf Kindergartenplatz U 3-Betreuung wird für Bad Honnef teuer

BAD HONNEF · Da kommt was zu auf Bad Honnef: Will die Stadt dem ab 1. August kommenden Jahres gültigen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz auch für die Allerjüngsten nachkommen, muss sie investieren. Und das nicht zu knapp. Gut eine Million Euro muss die Stadt in die Hand nehmen. Doch woher soll das Geld kommen?

 Der Bedarf steigt: Immer mehr Eltern benötigen Kindergartenplätze auch für unter Dreijährige.

Der Bedarf steigt: Immer mehr Eltern benötigen Kindergartenplätze auch für unter Dreijährige.

Foto: Frank Homann

Klar war im Jugendhilfeausschuss nur: Tut die Stadt nichts, darf sie sich auch auf Klagen von Eltern einstellen, denen kein Betreuungsplatz angeboten werden kann. Und Präzedenzfälle zeigen: Das kann ins Auge gehen.

Es war eine umfangreiche Vorlage, mit der sich der Fachausschuss beschäftigte und die dieser als Dringlichkeitsentscheidung auch im Stadtrat am Donnerstag abhandeln lassen wollte. Daraus wurde nichts: Für die Verwaltung führte Büroleiter Ferdinand Allkemper aus, rein nach den Buchstaben der Geschäftsordnung sei keine Dringlichkeit gegeben. Insofern könnten Beschlüsse, so der Stadtrat sie dennoch fasse, rechtlich auf wackeligen Füßen stehen.

Die Ratsmitglieder vernahmen es teils erkennbar mit Bauchgrimmen, zumal es die Verwaltung selbst gewesen war, die mit ihrer Vorlage im Ausschuss nach einem Allianz-Antrag vom April (!) die Brisanz der Lage vor Augen geführt hatte. Aber es blieb dabei: Das Thema wird im November und Dezember im Haupt- und Finanzausschuss und im Stadtrat, eventuell in einer Sondersitzung, auf der Agenda stehen.

Dann geht es auch um die Empfehlung des Fachausschusses, 1,2 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen und mit der Kämmerei nach Möglichkeiten zu suchen, die Finanzierung zu stemmen. 200.000 Euro könnten nach Worten von Jugendhilfeplaner Julian Schimkowski auf Grundlage des Belastungsausgleichsgesetzes refinanziert werden, aber erst dann, wenn die Investition getätigt ist.

Einfach wird es nicht, das Geld zu beschaffen, so Bürgermeisterin Wally Feiden. Sie beklagte: "Die finanziellen Mittel zum Rechtsanspruch wurden nicht mitgeliefert." Das Geld könne nur aufgebracht werden, wenn andere Investitionen zurückgestellt würden. Doch welches der wenigen Projekte, wie etwa der Ausbau der Linzer Straße, die Honnef sich im Doppelhaushalt 2012/2013 noch leistet, soll das sein?

Feiden: "Ich habe ehrlich gesagt keine Lösung dafür." Der Tag, an dem Eltern auf das Gesetz pochen können, ist nah. Schimkowski erklärte, dass die tatsächliche Zahl der Plätze für unter Dreijährige schon jetzt hinter den Planzahlen der Kindergartenbedarfsplanung, die nun fortgeschrieben werden soll, zurück bleibt, gut 34 Prozent stehen hier angepeilten 45 Prozent gegenüber. Noch enger wird es 2013. Und: "Rechtsanspruch besteht immer für 100 Prozent."

Ausbaumaßnahmen in fünf Einrichtungen für insgesamt 82 weitere Plätze seien beim Landschaftsverband schon längst angemeldet. Aber: Inzwischen seien die Förderrichtlinien geändert, Geld gebe es nur noch pauschal und auch weniger. Ergo: 1,2 Millionen Euro müssen draufgelegt werden.

Da sei die Stadt gefordert: Bund, Land und private Kindergarten-Träger, die über den gesetzlichen Eigenanteil hinaus investiert hätten, hätten einen Anteil geleistet. "Die Stadt hat hier tatsächlich noch nicht investiert", so Schimkowski. Zugleich sei es aber genau sie, die den Rechtsanspruch erfüllen müsse - schlimmstenfalls unter Verzicht auf Standards, "um Klagen abzuwenden", so Feiden. "Ich sehe nicht, dass wir eine Wahl haben", fasste Lucia Olbrück (SPD) die Meinung quer durch die Fraktionen zusammen.

Das sagt das Jugendamt
Schon heute bleibt die Zahl der Plätze für unter Dreijährige in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege hinter dem Bedarfsplan (34 zu 45 Prozent) zurück. Auch bestehe "ungleiche Qualität in Bezug auf die räumliche und sachliche Ausstattung in den verschiedenen Einrichtungen". Teils finde die Betreuung in Provisorien statt; betroffene Träger und Jugendamt hätten die Ausbauanträge gestellt, sähen sich aber mit neuen Förderbedingungen konfrontiert. Um den Rechtsanspruch zu erfüllen, müssten mindestens diese geplanten Ausbauten (80 Plätze) umgesetzt werden. 2014/15 bestehe zudem Bedarf für mindestens zwei weitere Gruppen; da die Platz- und Ausbaureserven der bestehenden Einrichtungen fast erschöpft seien, müsse gegebenenfalls sogar über einen Neubau nachgedacht werden.

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