Armenier muss ausreisen Einsatz der Gemeinde Ruppichteroth zeitigt keine Wirkung

RUPPICHTEROTH · Artak B. und seine Mitstreiter haben ihren Kampf verloren: Am Mittwoch musste der Armenier Deutschland verlassen und zurück in seine Heimat reisen, wie die Gemeinde Ruppichteroth mitteilte. Damit ist der 28-Jährige dem Urteil der nordrhein-westfälischen Härtefallkommission (HFK) gefolgt.

"Er ist relativ gefasst gewesen und das, obwohl er große Angst hat, nach Armenien zurückzufliegen", sagte sein Anwalt Jens Dieckmann. Artak B. hatte als Zeuge eines Mafia-Mordes vor Gericht ausgesagt.

Aus Angst vor Racheakten war er vor dreieinhalb Jahren nach Deutschland geflohen, hatte in Ruppichteroth eine neue Heimat gefunden, Deutsch gelernt, eine Arbeit und viele Freunde gefunden. Da die Verfolgung durch die Mafia kein Grund für dauerhaftes Asyl ist, wird er abgeschoben.

Ruppichteroths Bürgermeister Mario Loskill zeigte sich bestürzt über den negativen HFK-Entscheid: "Viele haben bis zur letzten Minute gehofft und für den Verbleib Artaks gekämpft." Zuletzt waren weit mehr als 1000 Unterschriften gesammelt worden.

Zudem hätte Artak B. eine Arbeitsstelle sicher gehabt. Die HFK-Urteilsbegründung ist nicht öffentlich. Jens Dieckmann vermutet, dass Artak B. letztlich nicht bleiben durfte, da er nur drei statt der per Gesetz für eine angemessene Integration angesetzten sechs Jahre in Deutschland war.

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