Kinderbetreuung in Meckenheim Zahl der Kitakinder steigt weiter

Meckenheim · Für 697 Ü 3-Kinder gibt es nach aktuellem Stand in Meckenheim derzeit 703 Kitaplätze. Damit erfüllt die Stadt die Betreuungsquote. Doch besteht nach wie vor Handlungsbedarf zur Schaffung von Kindergartenplätzen.

Ein ständiges Plus verzeichnet die Stadt Meckenheim, was die Zahl der Kindergartenkinder angeht: Alleine im vergangenen Jahr seien 135 Vorschulkindern durch Zuzug, Wanderungsgewinne und Flüchtlingskinder hinzugekommen, weiß Holger Jung, Erster Beigeordneter der Stadt. Den Handlungsbedarf zur Schaffung von Betreuungsplätzen nennt Jung „erheblich“.

Für 697 Ü 3-Kinder gibt es nach aktuellem Stand in Meckenheim derzeit 703 Kitaplätze. Dies entspricht einer Versorgungsquote von 101 Prozent. Auch bei den Kindern, die noch nicht drei Jahre alt sind, sei die Stadt guter Dinge, im kommenden Kindergartenjahr den Rechtsanspruch „erfüllen zu können“, berichtet Jugendamtsleiter Andreas Jung. Die Zahlen blieben jedoch unkalkulierbar. Für zurzeit 706 Kinder unter drei Jahren gebe es 161 Kitaplätze. Das sei „richtig viel“ und entspreche einer Quote von 23 Prozent. Zudem gebe es 80 Tagespflegeplätze und weitere 20 Plätze in der privaten Einrichtung „Mauseloch“, also insgesamt 261 Betreuungsplätze für U 3-Kinder. Dies entspreche einer Versorgungsquote von 37 Prozent.

Und: In Meckenheim sind rund 60 reine Fachkräfte allein in den sieben städtischen Kitas beschäftigt, berichtet Marion Lübbehüsen, Pressesprecherin der Stadt Meckenheim, auf GA-Anfrage. Hinzu kommen bis zu drei Ergänzungskräfte pro Kita, dazu noch sogenannte Wirtschaftskräfte, Sprachförderungspersonal, Heilpädagogikkräfte, Kinderpfleger und Fachleute für Physiotherapie. Neun weitere Kitaeinrichtungen sind in anderer Trägerschaft.

„Da gerade in Kitas sämtliche Arbeitszeitmodelle im Einsatz sind, ist die Zahl der Mitarbeiterinnen sehr hoch, was jedoch nicht mit der Zahl der Stellen zu vergleichen ist“, so Lübbehüsen. Heißt: Mitunter teilten sich bis zu drei Teilzeitkräfte eine Stelle. Als „normale“ Fachkraft ist die Stelle nach S 6 bewertet. Dieses werden laut Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst mit einem Bruttoverdienst von 2366 bis 3289 Euro vergütet.

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