Fall Trudel Ulmen Das Urteil von 2012 ist rechtskräftig

BONN/RHEINBACH · Das Urteil im Fall Trudel Ulmen ist rechtskräftig. Der Zweite Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe folgte jetzt dem Antrag des Generalbundesanwalts und verwarf die Revision als unbegründet, da die Überprüfung des Bonner Urteils keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben habe.

Das Urteil im Fall Trudel Ulmen ist rechtskräftig.

Das Urteil im Fall Trudel Ulmen ist rechtskräftig.

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Der in der Justizvollzugsanstalt Köln-Ossendorf einsitzende Verurteilte hat nach Beschluss des Bundesgerichtshofs die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.

Am 18. Dezember 2012 hatte die Schwurgerichtskammer des Bonner Landgerichts den damaligen Ehemann der Rheinbacher Arzthelferin Trudel Ulmen für schuldig befunden, seine Frau am späten Abend des 20. März 1996 im gemeinsamen Schlafzimmer mit einem Kissen erstickt und die Leiche anschließend in einem Waldstück nahe Aegidienberg im Siebengebirge verscharrt zu haben.

Das Bonner Schwurgericht verhängte daher wegen Totschlags eine Freiheitsstrafe von elf Jahren. Gegen dieses Urteil legte der Angeklagte Revision ein. 16 Jahre lang galt die Rheinbacher Arzthelferin als verschollen. Nachdem die damals 41-jährige Frau am 21. März 1996 nicht an ihrer Arbeitsstelle in einer Bad Godesberger Reha-Klinik erschienen war, legte die Bonner Kriminalpolizei den Vermisstenfall nach nur viertägiger Ermittlung als aufgeklärt zu den Akten: Die Beamten glaubten damals der Schilderung des Ehemannes, seine Frau habe sich mit einem Liebhaber ins Ausland abgesetzt.

Die Akte des "aufgeklärten Vermisstenfalls" wurde im Jahr 2001 vernichtet, so wie das bei aufgeklärten Fällen nach fünf Jahren üblich ist. Nur die Akten unaufgeklärter Fälle werden mindestens 30 Jahre lang aufbewahrt.

Erst die hartnäckigen Recherchen des General-Anzeigers zum Jahresbeginn 2012 sorgten dafür, dass die Kripo die Ermittlungen erneut aufnahm. Das Engagement der Bonner Mordkommission führte schließlich zum positiven Abgleich der erst im Frühjahr 2012 im Malteser-Krankenhaus entdeckten Original-DNA der verschwundenen Arzthelferin mit der archivierten DNA-Probe einer im Sommer 1996 als "unbekannte Tote" auf dem Bad Honnefer Friedhof beigesetzten Frauenleiche - sowie zum Geständnis des heute 58-jährigen Mannes.

Erst während des Bonner Prozesses wurde bekannt, dass der Angeklagte zudem Urkundenfälschung und Betrug im Zusammenhang mit einer Lebensversicherung seiner getöteten Frau begangen hatte.

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