Totalschaden in Regenfluten Polizei und ADAC warnen Autofahrer

MEHLEM · Jetzt ist es amtlich: Der Citroen von Martina Held, der bei dem Unwetter am Donnerstag vergangener Woche in der Unterführung Hagenstraße steckengeblieben war, hat nur noch Schrottwert. Ein Dekra-Sachverständiger habe laut Held bestätigt, "dass durch das eingedrungene Wasser ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt".

 Mit einem Korb voller Süßigkeiten dankt Martina Held (links) den Polizeibeamten, die ihr in der Mehlemer Unterführung zu Hilfe eilten.

Mit einem Korb voller Süßigkeiten dankt Martina Held (links) den Polizeibeamten, die ihr in der Mehlemer Unterführung zu Hilfe eilten.

Foto: Axel Vogel

Wie berichtet, hatte Held in einer dramatischen Aktion versucht, ihr aufgeschwemmtes Fahrzeug vor weiteren Schäden zu schützen. Bis auf die Knochen durchnässt nahm sich ein zufällig des Weges gekommenes Polizeiteam der Frau an. Für den "vorbildlichen Einsatz" bedankte sich Held bei den Beamten (der GA berichtete) und jetzt auch bei Polizeipräsidentin Ursula Brohl-Sowa.

Gleichwohl rät die Polizei Autofahrern, überflutete Unterführungen zu meiden. Schließlich sei der ruinierte Wagen von Martina Held kein Einzelfall gewesen, weiß der ADAC. Auch wenn Martina Held bei dem Versuch unversehrt blieb, ihr bereits treibendes Auto an einem Abdriften zu hindern, gibt Polizeisprecher Christoph Schnur zu bedenken: "Bei Überflutungen herrschen aufgrund der Strömung zum Teil starke Druck- und Sogverhältnisse. Diese sind nicht zu erkennen." So würden etwa weggedrückte Gullydeckel eine große Gefahr darstellen. "Wasser ist eine zerstörerische Naturgewalt von unberechenbarer Heimtücke", betont er.

Im Hinblick auf künftige Unwetter rät Schnur auf Durchsagen im Radio zu achten. "Wenn man mit dem Auto unterwegs ist, sollte man als überflutet gemeldete Straßen meiden." Stattdessen sollte das Auto in höher gelegenen Gebieten geparkt werden, nicht unter Bäumen, möglichst in einer Garage. Zudem sollten Halter darauf achten, dass das Auto keine Rettungswege blockiert: "Andernfalls riskiert man Schäden am Fahrzeug durch eine Noträumung, eine Ordnungsstrafe und sogar Schadenersatzansprüche."

Wer in einem Hochwassergebiet mit dem Auto unterwegs ist, sollte überschwemmte Straßen nur im äußersten Notfall und nicht zu schnell befahren. "Reicht das Wasser bis zur Radnabe, ist meist noch alles im grünen Bereich", so Schnur: "Bei größerer Wassertiefe wird es aber schnell kritisch."

Dass Helds Schicksal kein Einzelfall war, bestätigt Jacqueline Grünewald, Sprecherin des ADAC Nordrhein: "In Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis wurde der ADAC während des Unwetters zu 245 Pannen gerufen." Über 80 mehr als eine Woche zuvor. "Bei vielen Pannen konnte das Fahrzeug nur noch abgeschleppt werden", so Grünewald: "Schuld war in zahlreichen Fällen das viele Wasser."

Bei welchen Wasserschäden am Auto haftet die Versicherung?

Strömt Wasser ins Innere eines eines Autos, schätzt der ADAC Nordrhein das Schadenrisiko mittel bis hoch ein. Für einen bis zur Sitzfläche gefluteten Opel Vectra hat der ADAC einen Schaden von über 10.000 Euro errechnet. Stand das Wasser bis zur Scheibenunterkante, ist das Schadenrisiko sehr hoch. Handelt es sich um ein abgestelltes Fahrzeug, erfolgt die Schadenregulierung über die Teilkaskoversicherung.

Sie kann die Leistung allerdings verweigern, wenn das Fahrzeug nicht rechtzeitig aus dem Überschwemmungsgebiet gefahren wurde, obwohl die Möglichkeit dazu bestand. Verursacht Wasser in einem fahrenden Auto einen Motorschaden, ist die Teilkaskoversicherung nicht eintrittspflichtig. Es es sei denn, die Überschwemmung tritt so plötzlich auf, dass der Motor nicht mehr rechtzeitig abgestellt werden kann.

Die Vollkaskoversicherung haftet laut ADAC bei einem überfluteten und dadurch geschädigten Motor grundsätzlich.

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