Eilantrag von Bonnerin abgelehnt Gericht bestätigt Maskenpflicht und Kontaktbeschränkung in NRW

Münster, Bonn · Das Oberverwaltungsgericht Münster hat einen Eilantrag gegen die Maskenpflicht und die Kontaktbeschränkungen abgelehnt. Eine Bonnerin hatte sich an das Gericht gewandt.

 Auch in Bonn gilt eine Maskenpflicht in Bussen und Bahnen. Eine Bonnerin hatte sich an das Gericht gewandt.

Auch in Bonn gilt eine Maskenpflicht in Bussen und Bahnen. Eine Bonnerin hatte sich an das Gericht gewandt.

Foto: Meike BÖSCHEMEYER/MEIKE BOESCHEMEYER

Die in der nordrhein-westfälischen Corona-Schutzverordnung vorgesehenen Maßnahmen seien „derzeit voraussichtlich rechtmäßig“, erklärte das Oberverwaltungsgericht Münster am Dienstag. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Eine Bonnerin hatte sich gegen die Pflicht gewandt, weil die Vorschriften ihrer Meinung nach unverhältnismäßig seien, erklärte das Oberverwaltungsgericht. Sie könne nur noch eingeschränkt soziale Kontakte pflegen und sich nicht mehr wie früher mit mehreren Freundinnen in der Öffentlichkeit treffen. Das belaste sie psychisch schwer, hatte die Antragstellerin dem Gericht mitgeteilt. Zudem sei die Maskenpflicht ihrer Meinung nach weder geeignet noch erforderlich.

Das Oberverwaltungsgericht lehnte den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab. Die Beschränkungen von Zusammenkünften und die Einhaltung des Mindestabstands hätten zum Ziel, die Ansteckungsgefahr trotz der stufenweisen Öffnung des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens einzudämmen. Nach bisherigem Kenntnisstand verbreite sich das Virus primär über Tröpfchen von Mensch zu Mensch. Vor diesem Hintergrund sei der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht gerechtfertig, erklärte das Gericht. Entsprechendes gelte auch für die Maskenpflicht. Zudem sei es weiterhin möglich, soziale Kontakte zu pflegen.

(AZ.: 13 B 557/20.NE)

(epd)
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