Energieeffizient heizen Was Verbraucher über Wärmepumpen wissen sollten

Service | Düsseldorf · Wer unabhängig von Gas und Öl heizen möchte, für den ist eine Wärmepumpe eine interessante Möglichkeit. Ein Energieexperte der Verbraucherzentrale NRW erklärt, was es bei Anschaffung und Aufstellung zu beachten gibt.

 Die Lüftungsanlage einer Wärmepumpe steht vor einem Wohnhaus. Sie sollte so angebracht werden, dass Luftein- und Ausgangsöffnungen frei sind.

Die Lüftungsanlage einer Wärmepumpe steht vor einem Wohnhaus. Sie sollte so angebracht werden, dass Luftein- und Ausgangsöffnungen frei sind.

Foto: dpa/Silas Stein

2021 wurden 150.000 Wärmepumpen verbaut, ab 2024 sollen jährlich mindestens 500.000 neue Pumpen dazukommen, fordert die Ampel-Koalition. Das Interesse an der Heizart ist bereits jetzt so hoch, dass es in Zukunft zu langen Lieferzeiten und Engpässen bei der Installation kommen könnte. Doch worauf sollten Verbraucher bei der Anschaffung und Aufstellung achten? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

In der Landesbauordnung stehen noch drei Meter zur Grundstücksgrenze, das wurde aber durch einen Erlass aufgehoben. Man kann jetzt beim örtlichen Bauamt einen Antrag stellen und muss dann diesen Abstand nicht mehr einhalten. Im Prinzip kann man also nach dem Stellen des Antrags direkt an die Grundstücksgrenze bauen.

Die Wärmepumpe sollte so aufgestellt werden, dass der Schall frei entweichen kann – das heißt, er sollte nicht gegen eine Hauswand treffen, an der er dann reflektiert und verstärkt werden könnte. Zudem sollte die Wärmepumpe so aufgestellt werden, dass diese nicht direkt in den Blick fällt, weil man sie dann nicht sofort als eine geräuschmachende Maschine wahrnimmt. Auch müssen die Öffnungen frei sein. Man darf die Wärmepumpe also nicht unter einen Busch stellen, sodass die Luft nicht mehr ungehindert ein- und ausströmen kann. Zudem sollte die Wärmepumpe nicht direkt unter einem Schlafzimmerfenster stehen.

Nein, das kann er nicht. Wenn die Wärmepumpe entsprechend den gesetzlichen Anforderungen und technischen Vorgaben aufgestellt wurde, kann der Nachbar nichts dagegen sagen. Dieser kann zwar versuchen, dagegen zu klagen. Wenn die Wärmepumpe aber den Anforderungswerten, beispielsweise bei der Lautstärke, entspricht, hat er keine Chance. Der Energieexperte Thomas Zwingmann von der Verbraucherzentrale NRW rät allerdings dazu, den Nachbarn vor dem Aufstellen der Pumpe über den Vorgang zu informieren. Er empfiehlt auch, dass sich Personen, die sich für eine Wärmepumpe interessieren, von dem Installateur eine Referenzanlage mit ähnlichen Leistungen, wie die, die sie einbauen lassen wollen, nennen lassen. Diese sollte dann von den Nachbarn der Personen einmal angehört werden, damit diese schauen können, ob die Lautstärke der Anlage für sie in Ordnung ist, da Menschen unterschiedlich auf Schall reagieren. Für manche sei schon das leiseste Geräusch störend, andere wiederum hätten auch mit lauteren Geräuschen kein Problem.

Maßgeblich ist hier die Technische Anleitung (TA) Lärm. Diese besagt, dass in reinen Wohngebieten nachts maximal 40 Dezibel emittiert werden dürfen und tagsüber 55.

Grundsätzlich ist es so, dass der Vermieter oder die Vermieterin Modernisierungskosten auf den Mieter umlegen kann. Hierbei gibt es ein bestimmtes Verfahren: Zunächst muss die Installation einer Wärmepumpe im Vorfeld angekündigt werden, dann müssen die ungefähren Kosten abgeschätzt werden. Wenn dies erfolgt ist, ist es möglich, die Kosten auf den Mieter umzulegen. Die Reparatur der Wärmepumpe stellt allerdings eine Ausnahme dar, hier können die Kosten nicht umgelegt werden. Langfristig sollten die Kosten durch die Wärmepumpe aber eher sinken.

Der Preis für eine Wärmepumpe bewegt sich im Moment ungefähr zwischen 30.000 Euro und 40.000 Euro für ein Einfamilienhaus. Der Preis hängt aber stark von der Größe des Hauses ab.

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