Weniger Stunden für Minijobber Arbeitgeber müssen sich an Mindestlohn halten

Berlin · Wenn der Mindestlohn zum 1. Juli 2021 erhöht wird, hat das auch Auswirkungen auf Menschen mit Minijob. Um die gesetzliche 450-Euro-Grenze nicht zu überschreiten, verändert sich die Maximalstundenzahl, die sie pro Monat arbeiten dürfen.

 Auch Minijobber bekommen den Mindestlohn. Die maximale monatliche Stundenzahl, die sie arbeiten können, ist daher begrenzt. Foto: Benjamin Nolte/dpa-tmn

Auch Minijobber bekommen den Mindestlohn. Die maximale monatliche Stundenzahl, die sie arbeiten können, ist daher begrenzt. Foto: Benjamin Nolte/dpa-tmn

Wer Minijobber beschäftigt, muss sich bei den Löhnen an den gesetzlichen Mindestlohn halten. Darauf macht die Bundessteuerberaterkammer aufmerksam. Der Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 9,50 Euro pro Stunde. Das heißt: Die Beschäftigung des Minijobbers darf die Gesamtstundenzahl von 47,37 nicht übersteigen.

Ab dem 1. Juli 2021 steigt der zu zahlende Mindestlohn auf 9,60 Euro pro Stunde, sodass sich dann eine Maximalstundenanzahl von 46,88 monatlich ergibt. Ab Januar 2022 sind es 9,82 Euro pro Stunde bei maximal 45,82 Stunden pro Monat und ab 1. Juli 2022 10,45 Euro Stundenlohn bei einer Maximalstundenzahl von 43,06 pro Monat. Somit ist eine kontinuierliche Entwicklung sichergestellt.

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© dpa-infocom, dpa:210505-99-480832/2

(dpa)
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